Zwar hat der BFH (27.4.22, XI B 8/22) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der auch Steuerberater ist, das beA nutzen muss, wenn er als Rechtsanwalt gegenüber dem (Finanz-)Gericht auftritt. Im Umkehrschluss könnte man daraus aber auch folgern, dass keine Nutzungspflicht besteht, wenn er als Steuerberater auftritt. Denn die Nutzungspflicht des beSt beginnt erst mit der Zurverfügungstellung ab dem 1.1.23.
Die einfache Signatur i. S. d. § 130 a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO meint die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, beispielsweise bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder ...
Der für den Beginn einer Frist maßgebliche Tag bei Bemessung der Monatsfrist nach § 187 Abs. 1 BGB wird nicht mitgerechnet. Das bedeutet nicht, dass sich die Frist entsprechend verlängert. Eine solchermaßen ...
Auf dem Weg zum Start der Steuerberaterplattform und des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ist ein weiterer Meilenstein erreicht. Das BMF hat den Referentenentwurf zur Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung (29.8.22, StBPPV) vorgelegt, die zum 1.1.23 in Kraft treten soll. Der Beitrag fokussiert sich auf jene Paragrafen der StBPPV-E, die für den steuerberatenden Berufsstand zur Technologieeinführung zum 1.1.23 mit einer besonderen Relevanz verbunden sind.
Häufig findet man auf Rechnungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe folgenden Zusatz: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Zugang“. Dieser Hinweis entbindet nicht von der Pflicht zu mahnen (AG Kassel 28.4.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die ...
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ vorgelegt (BT Drucks. 20/3449). Wirklich neu sind allerdings nur die Regelungen zum beSt für weitere Beratungsstellen. Ansonsten wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen.