Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar (BFH 23.3.22, X K 2/20).
Ab dem 1.1.23 wird dem Berufsstand ein beSt empfangsbereit eingerichtet. Sobald dieses dem Berufsträger zur Verfügung steht, ist die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs verpflichtend.
Eine Anpassung der BOStB war insbesondere aufgrund des zum 1.8.22 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften erforderlich geworden. So verwendet die BOStB jetzt
z. B. den Begriff Berufsausübungsgesellschaft an den Stellen, an denen vormals Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gemeint waren. Auch wurde die BOStB an die seit der letzten Novellierung ergangene Rechtsprechung (z. B. im Bereich der Werbung) angepasst und ...
Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass Steuerberater künftig vollständig aus der Geschäftsführung ihrer originären Berufsausübungsgesellschaften (BAG) ausgenommen sein können. Das würde eine ...
Neu! Der AStW-Podcast – Ihr 10-Minuten-Praxis-Update
Zwei Praktiker im Dialog. Aktuelle Nachrichten und Urteile. Praxistipps und exklusive Insights, in nur 10 Minuten direkt aufs Ohr: Das ist das Konzept des neuen Podcast von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Perfekt für alle, die in kurzer Zeit topinformiert sein wollen!
Praxistipps und Vertragsmuster zur Güterstandsschaukel
Güterstandsschaukeln bieten attraktive Steuersparpotenziale – aber auch hohe steuerliche Risiken bei der Gestaltung. Mit dem Sonderausgaben-Paket von ErbBstg Erbfolgebesteuerung sind Sie auf der sicheren Seite. Profitieren Sie von konkreten Gestaltungstipps und direkt nutzbaren Vertragsmustern!
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
Ein auch als Rechtsanwalt zugelassener Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss seit 1.1.22 zwingend über das beA einreichen bzw. über einen anderen als sicher geltenden Übermittlungsweg (z. B. DE-Mail, § 52a Abs. 4 Nr. 1 FGO; FG Berlin-Brandenburg 8.3.22, 8 V 8020/22).