Gerichte können nachvollziehen, wann Steuerberater den Registrierungsbrief erhalten haben und im EGVP-Adressbuch nachsehen, ob sich der Berater für das beSt freigeschaltet hat. Das geht aus dem Sachverhalt einer Entscheidung des FG Nürnberg (19.4.23, 6 V 357/23, Beschluss) hervor.
Das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es eine beantragte Akteneinsicht versagt, ohne dass ein rechtlich anzuerkennender Grund hierfür vorliegt. Beantragt ein erst kurz vor der mündlichen ...
Steuerberater müssen seit dem 1.1.23 prinzipiell elektronisch mit dem FG kommunizieren. Voraussetzung ist nach § 52d S. 2 FGO, dass ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Über die Frage, ab wann ...
Der Entwurf sieht eine Neuregelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen vor. Auf eine abschließende Aufzählung der befugten Personen und Vereinigungen wird zugunsten einer neuen ...
Ein Syndikusrechtsanwalt, der für einen Verband nach den Bestimmungen des ArbGG und der BRAO erlaubte Rechtsdienstleistungen gegenüber den Verbandsmitgliedern erbringt, ist berechtigt und verpflichtet, den ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Da Steuerberatern ab dem 1.1.23 mit dem beSt ein sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht, sind strenge Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag zu stellen, wenn dieser Übertragungsweg für vorbereitende Schriftsätze im finanzgerichtlichen Verfahren nicht genutzt wurde (BFH 28.4.23, XI B 101/22).