Die meisten Steuerberater wissen, dass Unterlagen des Mandanten grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren sind. Viele wissen auch, dass diese Frist abgekürzt werden kann, wenn der Mandant zur Abholung der Unterlagen aufgefordert wird. Doch stimmt das wirklich noch?
Seit dem 1.1.23 müssen Steuerberaterinnen und Steuerberater mit dem FG elektronisch kommunizieren, wenn ihnen nach § 52d S. 2 FG ein sicherer Übermittlungsweg „zur Verfügung steht“. Allerdings erhielten die ...
Die Bestellung eines vormals selbstständigen Steuerberaters kann widerrufen werden, auch wenn dieser mittlerweile angestellt tätig ist und laufend den pfändbaren Anteile seines Einkommens zur Schuldentilgung ...
Den Berufsordnungen von Anwälten oder Wirtschaftsprüfern ist dieses exklusive Instrument fremd: Mit einem für maximal drei Jahre bestellten Praxistreuhänder kann eine Steuerberaterpraxis unter bestimmten Umständen leicht auf einen designierten Nachfolger übertragen werden. Einzelheiten regelt § 71 StBerG.
Steuerberater sind nach § 52d S. 2 FGO verpflichtet, den Schriftsatz als elektronisches Dokument zu übermitteln, da ihnen spätestens seit dem 1.1.23 ein sicherer Übermittlungsweg gemäß § 52 Abs. 4 S. 1 Nr.
Technische Gründe (§ 130d S. 2 ZPO) sind nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen Einrichtungen anzunehmen, nicht dagegen bei in der Person des Einreichenden liegenden Gründen, wie etwa einer ...
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Ein möglicher Verstoß der Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht führt nicht zur Nichtigkeit eines auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 S. 1 AO erlassenen Zurückweisungsbescheids (FG Schleswig-Holstein 7.12.22, 2 K 211/21, Rev. BFH VII B 14/23).