Auch ein FA muss die Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten in vollem Umfang beachten. Der Finanzverwaltung steht kein Spielraum zu, Sorgfaltspflichten beim elektronischen Rechtsverkehr durch Verwaltungsanweisungen selbst zu definieren und dabei an die eigene Sorgfalt geringere Anforderungen zu stellen als an die der anderen Verfahrensbeteiligten (BFH 24.5.23, XI R 34/21).
Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg (25.5.23, 9 K 9027/23, Urteil) kann es für die Frage des Beginns der aktiven Nutzungspflicht (§ 52d S. 2 FGO) nicht darauf ankommen, wann der einzelne Steuerberater sich ...
Das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern (StBKn) ist live. Damit werden die Verwaltungsdienstleistungen der StBKn in einem einheitlichen Antragsportal gebündelt und bieten damit den Mitgliedern einen zentralen Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern an, anstelle von unterschiedlichen regionalen Anlaufstellen. Mit dem Portal setzen die Kammern den Leistungskatalog nach dem OZG vollständig um.
Das VG Bremen (24.8.23, 5 K 69/20, Urteil) hatte zu entscheiden, ob das Versorgungswerk zurecht die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigert hat, weil der Anwalt die Kanzlei trotz Hinweises des ...
Trotz des Rechts, geschäftsmäßig Hilfeleistungen in Steuersachen zu erbringen, darf der Berufsangehörige Rechtsberatung nur im Zusammenhang mit steuerlichen Problemen als Nebenleistung zu seiner Tätigkeit vornehmen ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Das FG darf im Rahmen seiner Überzeugungsbildung steuerstrafrechtliche Vorfragen auch dann eigenständig prüfen, wenn die Staatsanwaltschaft ihre diesbezüglichen Ermittlungen eingestellt hat (BFH 28.2.23, VII R 29/18).