Die Schlussanträge des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona im Vorlageverfahren vor dem EuGH (4.7.24, C-295/23) könnten weitreichende Konsequenzen für die Zukunft des Fremdbesitzverbots bei rechtsberatenden Berufen haben. Die zentrale Frage, ob das Verbot der Kapitalbeteiligung von Gewerbetreibenden mit den Grundfreiheiten der EU vereinbar ist, wirft grundlegende Bedenken auf. Sollte der EuGH die in den Anträgen formulierten Zweifel an der Kohärenz der aktuellen Regelungen teilen, könnte dies den ...
Das „Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer ...
Der BGH (6.2.24, II ZB 23/22, Beschluss) hat entschieden, dass Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.24 nicht mehr verpflichtet sind, den Namen eines Partners im Firmennamen zu führen. Es reicht aus, den Zusatz ...
Der BFH (30.8.24, V R 1/24, Beschluss) hat die Revision eines Klägers als unzulässig verworfen, weil die Revisionsschrift in einem falschen Dateiformat eingereicht wurde. Die Prozessbevollmächtigten hatten das Dokument als Word-Datei (DOCX) statt im vorgeschriebenen PDF-Format übermittelt. Der BFH bestätigte, dass nur die in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vorgeschriebenen Formate zulässig sind. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde abgelehnt.
Steuerberater haben ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Mandanten, die die Rechnung nicht zahlen, was sich in der Praxis häufig als durchaus wirksames Mittel erweist. Jedoch gibt es mittlerweile Entscheidungen, ...
Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Einsicht in eine Steuerakte außerhalb eines finanzgerichtlichen Verfahrens besteht nicht, wenn der Steuerpflichtige für den betroffenen ...
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Eine nach § 52a Abs. 1 FGO als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerde genügt nicht den Anforderungen des § 52a Abs. 3 und Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO, wenn sie mit der einfachen Signatur des Gesellschafters einer Berufsausübungsgesellschaft versehen ist und über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) eines anderen Gesellschafters übermittelt wird (BFH 28.6.24, I B 41/23).