Nach Meinung des BFH und der ihm mittlerweile einhellig folgenden FGe sind Steuerberater seit dem 1.1.23 verpflichtet, das beSt aktiv zu nutzen (BFH 28.4.23, XI B 101/22). Eine aktuelle Entscheidung des X. Senats zieht diese Auffassung aber in Zweifel, weil es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage fehlen soll (BFH 17.4.24, X ZB 68/23, X ZB 69/23).
Der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit unter besonderer Berücksichtigung des Verbots geschlechtsspezifischer Diskriminierung aus verfassungsrechtlichen Gründen gebietet kein anonymisiertes ...
Die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen kurzfristigen Ausfalls eines geplanten Flugs ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Prozessbevollmächtigte weder darlegt noch glaubhaft macht, dass er ...
Erfüllt ein Steuerberater seine aus dem GwG resultierenden Obliegenheiten nicht, stellt dies einen Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung dar. Dies gilt auch, wenn er Auskunftsersuchen der Berufskammer nicht beantwortet (LG Nürnberg 22.2.24, 18 StL 6/23).
Die Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen beSt ist eine berufsrechtliche Pflicht, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Wenn Sie sich noch nicht registriert ...
Nach § 667 BGB hat der Steuerberater alles, „was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, herauszugeben“. Die Anwendbarkeit des Paragraphen folgt aus dem Umstand ...
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Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht (BGH 17.1.24, XII ZB 88/23, Beschluss).