Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe oder Umstände. Hieran fehlt es, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen jedenfalls auch den Schluss zulassen, dass die Unmöglichkeit nicht auf technischen, sondern auf in der Person des Beteiligten liegenden Gründen beruht (BGH 17.1.24, XII ZB 88/23, Beschluss).
Die Meldepflicht findet aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 3a Abs. 1 S. 2 StBerG auch dann Anwendung, wenn die Hilfeleistung in Steuersachen ausschließlich von der Niederlassung der Gesellschaft in den ...
Die rechtsberatenden Berufe müssen genau wie alle anderen unternehmerischen Teilnehmer im Wirtschaftsverkehr profitabel arbeiten. Aus diesem Grund kann es auch für diese Berufsträger sinnvoll sein, Tätigkeiten ...
Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater können mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgeglichen werden, wenn zwischen beiden Einkünften eine enge Verzahnung besteht (FG Köln 19.1.22, 5 K 1311/20).
Eine 2022 nach § 52d S. 2 FGO (noch) nicht nutzungspflichtige Prozessbevollmächtigte in Gestalt einer Steuerberatungsgesellschaft mbH wird nicht dadurch (i. S. d. § 52d S. 1 FGO) nutzungspflichtig, dass ein nach § ...
Die noch ausstehenden rd. 400.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können noch bis zum 30.9.24 eingereicht werden. Eine nochmalige Verlängerung soll es ...
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Auch wenn der zivilrechtliche Auskunftsanspruch des ehemaligen Mandanten verjährt ist, so kann er noch einen Anspruch auf die Kopie der Akte nach der DSGVO haben. Dies entschied das LG Bonn (19.12.23, 5 S 34/23) im Fall eines Rechtsanwalts, der fünf Jahre, nachdem das Mandat beendet war, eine Kopie der Handakte herausgeben musste.