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  • 25.11.2016 · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren

    Negativauskünfte beim Nachlassgericht kostenfrei

    | Verstirbt ein Schuldner, ist für Gläubiger i. d. R. die erste Anlaufstation das zuständige Nachlassgericht, um von dort Informationen über einen möglichen Erbfall und evtl. Erben zu erhalten. Liegen dort keine Informationen vor, erteilt das Gericht eine sog. Negativbescheinigung. Oft erhebt das Gericht in solchen Fällen eine Gebühr von 15 EUR. Das ist falsch. Dies hat jetzt das AG Worms (17.10.16, 101 AR 275/15) bestätigt und sich dabei auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Koblenz (22.6.16, 14 W 295/16) bezogen. |