Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.05.2016 · Fachbeitrag · Forderungsvollstreckung

    Mit einem Titel aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können Sie Kindergeld nicht pfänden

    | Ansprüche auf Zahlung von Kindergeld können nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Der BGH hat daher jetzt entschieden: Selbst aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung können diese Ansprüche nicht gepfändet werden. |