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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Die wichtigsten Entscheidungen 2011

    von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen

    | Neues zum Autokauf: Verkehrsrecht aktuell berichtet über die wichtigsten Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr zum Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge, alphabetisch nach Stichworten gegliedert. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht: Autokauf 2011 von A bis Z

    Abtretungspflicht im Kettenfall? Gewährleistungsansprüche, die der Verkäufer gegen seinen Lieferanten hat, muss er seinem Abnehmer nicht abtreten (OLG Frankfurt 19.5.11, 12 U 152/09, Abruf-Nr. 112899).

    AGB: Ob ein aus dem Internet heruntergeladenes Kaufvertragsformular AGB-Charakter hat, die Bedingungen also „gestellt“ sind, prüft OLG Hamm 13.1.11, I-2 U 143/10, Abruf-Nr. 112520, mit einem für den Verkäufer (Vermögensberater) ungünstigen Ergebnis: Unwirksamkeit der Freizeichnungsklausel nach § 309 Nr. 7 a, b BGB. Dazu auch OLG Oldenburg VA 11, 149.

    Agenturgeschäft: Wegen nicht nachgewiesener Passivlegitimation hat das AG Pankow/Weißensee eine Klage auf Ersatz von Reparaturkosten und Nutzungsentschädigung abgewiesen (23.11.11, 100 C 233/11, Abruf-Nr. 114049). Der bei autoscout 24 inserierende Händler hatte zwar in der Angebotsbeschreibung seine Vermittlereigenschaft unterdrückt, den Kaufvertrag aber mit dem Zusatz „i.A.“ unterschrieben und eine Privatperson als Verkäufer aufgeführt. Außerdem konnte er eine Verkaufsvollmacht vorlegen und so den Verdacht eines Strohmann- bzw. Umgehungsgeschäfts ein Stück weit entkräften. Unerörtert ist die c.i.c.-Eigenhaftung des Bekl. geblieben, siehe auch „Sachwalterhaftung“. Zur Zulässigkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer „Werbemittel- und Platzmietpauschale“ in einem Vermittlungsvertrag s. BGH NJW 11, 1726.

    Alter: Eine Standzeit von 14,5 Monaten zwischen Produktion und Erstzulassung, bei einem Neufahrzeug ein Mangel, ist bei einem drei Jahre und fünf Monate alten Pkw mit Km-Stand 35.240 unschädlich (KG 13.1.11, 8 U 97/10, Abruf-Nr. 112722). Zur Altersfrage beim Kauf eines gebr. Krads LG Itzehoe 20.4.11, 3 O 394/10, Abruf-Nr. 114050. Dass mehr oder weniger verdeckte Hinweise auf eine Standzeit von mehr als 12 Monaten einem EU-Importeur nichts bringen, wenn er das Fahrzeug als „Neufahrzeug“ präsentiert, stellt das LG Köln fest (21.1.11, 8 O 338/10, Abruf-Nr. 111330). Zur wettbewerbsrechtlichen Seite LG Köln 3.8.11, 84 O 95/11, Abruf-Nr. 114051.

    Anwaltskosten: Sie können nicht nur aus Verzug, sondern auch nach § 437 Nr. 3 i.V.m. § 280 BGB zu ersetzen sein, wobei zwei Pflichtverletzungen haftungsbegründend sein können: a) die mangelhafte Erstlieferung und/oder b) eine Verletzung der Nacherfüllungspflicht (dazu OLG Koblenz 13.1.11, 5 U 20/10, Abruf-Nr. 114052 - unzureichende Nachbesserung in Drittbetrieb).

    Arglistige Täuschung: Die Darlegungs- und Beweislast für die fehlende Offenbarung trägt grds. der Käufer. Da es sich um eine negative Tatsache handelt, kommen ihm Erleichterungen nach den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast zugute.

    Der Verkäufer muss substanziiert vortragen, wann, wie und wodurch er den Käufer aufgeklärt hat. Beweisen muss er dies nicht. Vielmehr hat der Käufer das Unterbleiben der behaupteten Aufklärung nachzuweisen (BGH 15.7.11, V ZR 171/10, Abruf-Nr. 113285). Ob und inwieweit die arglistige Täuschung den Kaufentschluss beeinflusst hat, ist im Rahmen des § 444 BGB kein Thema (BGH a.a.O.). Zur Haftung des Leasinggebers für Verfehlungen des Lieferanten siehe BGH NJW 11, 2874 und 2877. Zur Aufklärungspflicht siehe auch nächstes Stichwort.

    Aufklärungspflicht: Mit dem Hinweis „Einbruch Navi Diebstahl“ ist es nicht getan, wenn die Navi-Diebe massiv in die Fahrzeugelektrik eingegriffen haben (OLG Köln 21.3.11, 5 U 175/10, Abruf-Nr. 112965). Siehe auch „Unfallschaden“. Allein die Tatsache eines EU-Imports (ohne erhebliche Wertminderung) ist nicht offenbarungspflichtig (KG 6.10./29.8.11, 20 U 130/11, Abruf-Nr. 113631).

    Beschaffenheitsbegriff: Aus 2010 nachzutragen ist BGH 5.11.10, V ZR 228/09, Abruf-Nr. 104245, wonach jede nach früherem Recht zusicherungsfähige Eigenschaft eine Beschaffenheit i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB sein kann. Diesen weiten Beschaffenheitsbegriff gilt es zu beachten, wenn es um „unkörperliche“ Eigenschaften geht wie die Anzahl der Vorbesitzer, die Tatsache eines Imports/Re-Imports (dazu KG 6.10./29.8.11, 20 U 130/11, Abruf-Nr. 113631) oder das Fehlen bzw. die Verkürzung einer Garantie (dazu OLG Düsseldorf 29.11.11, I-1 U 141/07, Abruf-Nr. 114053).

    Beschaffenheitsvereinbarung: Sie kann auch ohne Worte allein durch eine bildliche Darstellung in einer Internetbörse zustande kommen. In der Anzeige war der Pkw mit Standheizung zu sehen, während sie in der Beschreibung fehlte. Maßgebend war das Foto (BGH NJW-RR 11, 462). Zu „scheckheftgepflegt“ in einer Ebay-Anzeige mit Zweitvertrag KG 17.6.11, 7 U 179/10, Abruf-Nr. 114054.

    Beschaffenheit, übliche/zu erwartende: Dass sich die objektiv berechtigte Käufererwartung i.d.R. an der üblichen Beschaffenheit orientiert, bekräftigt BGH VA 11, 127. Die Entscheidung macht anhand des Kaufs eines hochpreisigen Wohnmobils deutlich, was ein Käufer in puncto Komfort erwarten kann.

    Beweislastumkehr: Wie schwer sich manche Gerichte nach wie vor mit dem § 476 BGB tun, zeigt das Zahnriemen-Urteil des OLG Koblenz v. 24.2.11, 2 U 261/10, Abruf-Nr. 112898. Zu § 476 BGB bei einem Getriebeschaden und zur str. Frage des Neubeginns der Sechsmonatsfrist bei Rücknahme des angeblich nachgebesserten Fahrzeugs OLG Saarbrücken 25.10.11, 4 U 540/10 - 168, Abruf-Nr. 114055.

    Finanzierter Kauf: Das OLG Dresden verneint bei einem autohausvermittelten Barkredit ein Verbundgeschäft i.S.d. § 358 Abs. 3 BGB (12.7.11, 5 U 437/11, Abruf-Nr. 114056). Zu den Rückabwicklungsmodalitäten bei Mangelhaftigkeit OLG München 26.10.11, 3 U 1853/11, Abruf-Nr. 114057.

    Garantie/Inspektionsklausel: Muss der Garantienehmer für die Garantie zusätzlich zum Kaufpreis etwas bezahlen, darf der Garantiegeber seine Leistung nicht allein, also ohne Rücksicht auf die Kausalität, davon abhängig machen, dass vorgeschriebene Wartungsintervalle eingehalten worden sind (BGH NJW 11, 3510 - Saab-Anschlussgarantie). Zur MobiloLife-Rostschutzgarantie von Mercedes s. OLG Thüringen 23.5.11, 9 U 100/10, Abruf-Nr. 114058. Themen: Inspektionsklausel und Ausschlussklausel für Nutzfahrzeuge, hier: Modelle Vito und Viano als angebliche „Nutzfahrzeuge“. Zu Einschränkungen in einer Gebrauchtwagengarantie LG Bonn DAR 11, 529.

    Internet/Ebay: Zum Zustandekommen des Kaufvertrags OLG Köln DAR 11, 260; zum vorzeitigen Abbruch BGH NJW 11, 2643 (Kamera); AG Menden 24.8.11, 4 C 390/10, Abruf-Nr. 114059 (Pkw). Siehe auch „Beschaffenheitsvereinbarung“.

    Jahreswagen/Werbung: Wie ein „Jahreswagen“ mit Mietwagenvorbenutzung zu bewerben ist, ist umstritten. Das OLG München schließt sich der strengen Rspr.-Linie an (30.6.11, 29 U 1455/11, Abruf-Nr. 112697).

    Kilometerlaufleistung: Wird ein Pkw mit einer Gesamtlaufleistung von deutlich über 100.000 km wegen eines Austauschmotors mit nur 1.260 km auf einer Internetplattform in der Rubrik „bis 5 000 km“ inseriert, ist das nicht in jedem Fall irreführend (BGH 6.10.11, I ZR 42/10, Abruf-Nr. 113393). Zur Frage der Korrektur einer Falschangabe im Internet s. OLG Düsseldorf 24.5.11, I-22 U 36/11, Abruf-Nr. 114060. Keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 444 BGB ist der handschriftliche Vermerk „122.200 km“ im Feld „Km-Stand“ beim Verkauf an einen Handelsvertreter (OLG Karlsruhe 6.10.11, 9 U 8/11, Abruf-Nr. 114061).

    Kraftstoffmehrverbrauch: „Gerichte stoppen Spritlüge“, titelt AUTOBILD (Nr. 36/11). Mitnichten, vgl. OLG Hamm 9.6.11, I-28 U 12/11, Abruf-Nr. 112897. Eine erhöhte Kohlendioxidemission ist neben einem erhöhten Kraftstoffverbrauch kein gesonderter Mangel (OLG Hamm a.a.O.).

    Nacherfüllung/Bindung an Wahl: Unter welchen Voraussetzungen von der Nachbesserung auf die Ersatzlieferung (und umgekehrt) umgestiegen werden kann, ist strittig. Dazu LG Hagen 29.7.11, 2 O 50/10, Abruf-Nr. 113339 (Wechsel anerkannt).

    Nacherfüllung/Erfüllungsort: Eine der umstrittensten Fragen des „neuen“ Kaufrechts hat der BGH entschieden (VA 11, 91). Seine Position - Erfüllungsort im Zweifel beim Verkäufer - soll im Widerspruch zur EuGH-Entscheidung NJW 11, 2269 stehen (informativ Staudinger/Artz, NJW 11, 3121). Siehe auch OLG Saarbrücken 16.3.11, 1 U 547/09, Abruf-Nr. 111622.

    Nacherfüllung/Ersatzlieferung: Bei einem Käufer-Selbsteinbau der mangelhaften Sache, z.B. Zubehör für einen Pkw, zählen im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs auch der Ausbau und der Einbau der nachgelieferten Sachen zur Nacherfüllungspflicht des Verkäufers, und zwar unabhängig von einem Verschulden. Aus- und Einbaukosten sind nach § 439 Abs. 2 BGB zu ersetzen (EuGH NJW 11, 2269).

    Nacherfüllung/Fehlschlagen: Bei einer Mehrheit von Mängeln muss der Käufer dem Verkäufer grds. wegen jedes einzelnen Mangels Gelegenheit zur Nachbesserung geben (BGH VA 11, 127 Tz. 17). In einem Motorschadensfall hat der BGH seine Rspr. zur Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung konkretisiert. Es genügt, wenn der Käufer beweist, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom im Anschluss an den Werkstatttermin weiterhin auftritt. Nicht zu beweisen braucht er, dass der Mangel auf derselben technischen Ursache beruht, wie der zuvor gerügte Mangel. Anders liegen die Dinge, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs nach Abholung aus der Werkstatt beruht (9.3.11, VIII ZR 266/09, Abruf- Nr. 111247, NJW 11, 1664). Zu dieser Thematik auch OLG Saarbrücken 25.10.11, 4 U 540/10 - 168, Abruf-Nr. 114055 (Getriebeschaden).

    Zur Bedeutung einer Fristsetzung nach zwei Fehlversuchen OLG Saarbrücken 16.3.11, 1 U 547/09, Abruf-Nr. 111622. Dass ausnahmsweise ein einziger Fehlversuch genügen kann, zeigt OLG Hamm 10.3.11, I-28 U 131/10, Abruf-Nr. 112500 (Wohnmobil). Zum Sonderfall „Montagsauto“ OLG Düsseldorf NJW-RR 11, 1276.

    Nacherfüllung/Kosteneinrede: Bei einem Verbrauchsgüterkauf (und nur insoweit) kann sich der Verkäufer entgegen § 439 Abs. 3 S. 3 BGB nicht auf absolute Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten berufen (EuGH NJW 11, 2269). Der EuGH erlaubt jedoch eine Kappung des Anspruchs auf Kostenersatz (§ 439 Abs. 2 BGB). Noch ist offen, ob und wie der Gesetzgeber auf die neue Rechtslage reagieren wird. Zur Einrede relativer Unverhältnismäßigkeit bei verlangter Ersatzlieferung siehe LG Hagen 29.7.11, 2 O 50/10, Abruf-Nr. 113339.

    Nutzungsausfallschaden: Zu den einzelnen Haftungsansätzen (Verzug/mangelhafte Lieferung/fehlerhafte Reparatur) siehe OLG Saarbrücken 25.10.11, 4 U 540/10 -168, Abruf-Nr. 114055.

    Rechtsmangel: Ob eine polizeiliche Sicherstellung des Fahrzeugs (nur) zu Beweiszwecken - in Abgrenzung zur Beschlagnahme nach § 94 Abs. 1, § 111b StPO - einen Rechtsmangel darstellt und wenn ja, was der Verkäufer zu seiner Entlastung vorzubringen hat, ist Gegenstand von OLG Hamm 20.1.11, I-28 U 139/10, Abruf-Nr. 111281 (Einsender: RA Lischka, Dortmund).

    Rücktritt/Adressat: Auch wenn Nachbesserungsarbeiten in einem autorisierten Drittbetrieb durchgeführt werden können (so die gängigen Neuwagen-AGB), muss der Vertragsrücktritt gegenüber der Verkaufsfirma erklärt werden. Dies gilt selbst dann, wenn diese und der Drittbetrieb derselben Firmengruppe angehören (OLG Bremen 7.4.11, 1 U 62/10, Abruf-Nr. 112499).

    Rücktritt/Ausschluss wegen Unerheblichkeit: Auf den neuesten Stand bringen die Übersichten in VA 11, 150 ff. Korrekturhinweis: Bei der auf S. 153 zitierten Entscheidung OLG Hamm 26.2.08 muss es statt „unter 6000“ heißen „unter 600 EUR“. Nachzutragen sind: OLG Düsseldorf 29.11.11, I-1 U 141/07, Abruf-Nr. 114053 (Erheblichkeit bejaht bei Reparaturkosten von 7,18 Prozent des Kaufpreises und negativen Auswirkungen des zunächst ungeklärten Serienfehlers - vorzeitiger Verschleiß des Kettenspanners - auf die Funktionsfähigkeit des gebraucht gekauften Mercedes ML 400 CDI); OLG Bamberg 9.2.11, 8 U 166/10, Abruf-Nr. 112320 (bei Reparaturkosten von 514 EUR für Ausbeulen und Neulackieren eines Kotflügels schon kein Sachmangel, jedenfalls keine Erheblichkeit i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Erheblichkeit bejahend: LG Dortmund 17.6.11, 2 O 151/10, Abruf-Nr. 114062 (optischer Mangel eines Wohnwagens); OLG München 26.10.11, 3 U 1853/11, Abruf-Nr. 114057 ( wiederholte Startprobleme bei einem neuen Pkw).

    Rücktritt/Ausschluss wegen „Fremdgehens“: Ein Reparaturversuch in einer (nicht autorisierten) Drittfirma schließt den Rücktritt nicht zwingend aus (OLG Schleswig 22.2.11, 3 U 66/10, Abruf-Nr. 111331; auch zur Frage der Kostenerstattung).

    Rücktritt/Erfüllungsort: Vertragsgemäßer Belegenheitsort, d.h. Abholpflicht des Verkäufers (OLG Köln DAR 11, 260). A.A. LG Stralsund 13.10.11, 6 O 211/11, Abruf-Nr. 113868 (Gerichtsstand = Sitz des Verkäufers).

    Rücktritt/Fristsetzungserfordernis: Auch bei einem Verbrauchsgüterkauf hält der BGH (VA 11, 163) den Käufer grds. für verpflichtet, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktritt. Aufgegeben hat er (a.a.O.) seine Ansicht, dass das Fristsetzungserfordernis entfällt, wenn ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss unwirksam ist. Bekräftigt hat er (a.a.O. Tz. 24 ff.) seine st. Rspr., dass an die Annahme einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung als Grund für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung strenge Anforderungen zu stellen sind. Dazu auch BGH VA 11, 127 und OLG Saarbrücken 22.2.11, 4 U 557/09, Abruf-Nr. 111279. Zum Rücktritt ohne vorherige Fristsetzung wegen Unbehebbarkeit des Mangels bei zugesagtem Gasumbau LG Leipzig DAR 11, 532.

    Sachmangel: Siehe zunächst „Beschaffenheitsbegriff/-vereinbarung“ und „Beschaffenheit, übliche/zu erwartende“. Bejaht hat das OLG Düsseldorf einen Mangel bei einem „Serienfehler“ in Form eines vorzeitigen Verschleißes des Kettenspanners bei einem gebraucht gekauften Mercedes ML 400 CDI (29.11.11, I-1 U 141/07, Abruf-Nr. 114053). Zur Frage des Vergleichsmaßstabes ferner OLG Oldenburg 4.3.11, 6 U 243/10, Abruf-Nr. 112900 (Eco-Tec-Motor). Mangelhaftigkeit bejahen: OLG Koblenz bei serienuntypischen Vibrationen eines Neufahrzeugs (13.1.11, 5 U 20/10, Abruf-Nr. 114052); OLG München bei wiederkehrenden Startproblemen/neuer Pkw (26.10.11, 3 U 1853/11, Abruf-Nr. 114057).

    Sachwalterhaftung: Dass auch ein am Vertrag nicht beteiligter Dritter (hier: Kfz-Sachverständiger) persönlich nach § 311 Abs. 3 BGB nicht weiter haften kann als der Verkäufer selbst, bekräftigt BGH NJW-RR 11, 462. Solange dem Verkäufer ein Recht auf zweite Andienung durch Nacherfüllung zusteht, ist die c.i.c-Eigenhaftung also gesperrt. Zu beachten ist das insbesondere in den Agenturfällen.

    Sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB): In einem sog. Kettenfall bejaht vom OLG Frankfurt 19.5.11, 12 U 152/09, Abruf-Nr. 112899 (Täuschung des Erstkäufers, eines Händlers, über die Mängelhistorie zugleich Schädigung des Zweitkäufers).

    Unfallschaden: Schon keinen Sachmangel sieht das OLG Bamberg in einem Unfallschaden, dessen Beseitigung nur 514 EUR kostet (nur Ausbeulen und Neulackieren eines Kotflügels, kein Spachteln, kein merk. MW). Jedenfalls Unerheblichkeit i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB (9.2.11, 8 U 166/10, Abruf-Nr. 112320). Weiteres Thema: Arglistige Täuschung, Behauptung ins Blaue und Prüfpflicht. Dazu auch KG 1.9.11, 8 U 42/10, Abruf-Nr. 113478.

    Verbrauchsgüterkauf/Unternehmereigenschaft: Unternehmer i.S.d. §§ 14, 474 BGB kann auch ein Unternehmen sein, das einen gebrauchten Pkw im Rahmen eines branchenfremden Nebengeschäfts an einen Verbraucher verkauft (hier: GmbH außerhalb der Kfz-Branche), so BGH NJW 11, 3435. Über den nicht seltenen Fall, dass ein Verbraucher-Käufer mit seinem Einverständnis als „Unternehmer“ in den Kaufvertrag aufgenommen wird, urteilt - verbraucherfreundlich - KG 31.1.11, 8 U 107/10, Abruf-Nr. 113042. Verkäufergünstig AG Rudolstadt 6.1.11, 3 C 44/10, Abruf-Nr. 112276. Zur Abgrenzung auch OLG Karlsruhe 6.10.11, 9 U 8/11, Abruf-Nr. 114061.

    Wohnmobil/Sachmangel: Dazu BGH VA 11, 127; OLG Hamm 10.3.11, I-28 U 131/10, Abruf-Nr. 112500 (Feuchtigkeitsschaden); OLG Köln DAR 11, 260 (Verkehrssicherheit als vereinbarte Beschaffenheit mit Vorrang vor allg. Gewährleistungsausschluss, „Bastlerfahrzeug“).

    Wohnmobil/Nutzungsvergütung: Dazu OLG Hamm 10.3.11, I- 28 U 131/10, Abruf-Nr. 112500. Zur Berechnung bei einem Wohnwagen LG Dortmund 17.6.11, 2 O 151/10, Abruf-Nr. 114062.

    Zahnriemen: Ausfall des Riementriebs infolge Lagerschadens der Spannrolle ein Sachmangel, kein normaler Verschleiß o.Ä., so LG Köln 14.9.11, 26 O 214/10, Abruf-Nr. 114063. Siehe auch 2„Beweislastumkehr“.

    Weiterführende Hinweise

    • Die Rechtsprechungsübersicht 2010 zum Autokauf finden Sie in VA 11, 5
    • Die Rechtsprechungsübersicht 2009 zum Autokauf befindet sich in VA 10, 24
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 5 | ID 30728940