13.06.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Der BGH hat u. a. dazu entschieden, inwieweit der faktische Inhaber eines Einzelunternehmens bei Schwarzlohnzahlungen aus Schwarzeinnahmen sich der Hinterziehung von Lohn- und Umsatzsteuer sowie der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig macht und mit solchermaßen ersparten Beträgen der Einziehung unterliegt.
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13.06.2022 · Nachricht aus PStR · OVG des Saarlands
Einem ordnungsgemäßen Verhalten während der Bewährungszeit kommt für die Frage der verwaltungsrechtlichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden regelmäßig nur geringe Aussagekraft zu. Darauf weist das OVG des Saarlands im Rahmen eines Widerrufs einer Spielhallenerlaubnis
wegen Steuerhinterziehungen hin (14.10.21, 1 B 138/21, Abruf-Nr. 227430 ).
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06.06.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Rechtsprechungsübersicht
Der Beitrag gibt einen Überblick über die in 2021 veröffentlichte praxisrelevante Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht.
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06.06.2022 · Nachricht aus PStR · BMF
Mit Schreiben vom 26.4.22 aktualisiert das BMF die Verwaltungsanweisung zu Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b AO (IV B 5 - S 0301/19/10009 :001, 2022/0391038, Abruf-Nr. 229213 ). Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 5.2.18 (BStBl I 18, 289), 18.7.18 (BStBl I 18, 815), 18.9.20 (BStBl I 20. 971) und 28.12.20 (BStBl I 21, 55) mit Wirkung ab 1.1.22. Der bisherige Vordruck „Mitteilung nach § 138b der Abgabenordnung (AO)“ gilt unverändert fort.
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06.06.2022 · Nachricht aus PStR · Cum-Ex-Verfahren
Der BGH hat die Revision des angeklagten Bankers als unbegründet verworfen. Das Urteil des LG ist rechtskräftig. Dieses hatte den Banker im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 EUR angeordnet (BGH 6.4.22, 1 StR 466/21).
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31.05.2022 · Nachricht aus PStR · FAO-Fortbildung Steuer-/Strafrecht
Mit dem IWW Institut sind Sie bezüglich Ihrer FAO-Fortbildung Steuer-/Strafrecht rundum versorgt. Hier ist für jeden Geschmack etwas dabei: ob im Großen eine Teilnahme am Kongress vor Ort mit persönlichem Austausch, ob digital in kleinerer Gruppe per Zoom mit Bild und Ton, interaktiv oder allein im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Mit dem IWW Institut können Sie in jedem Kalenderjahr Ihre 15-stündige Fortbildungspflicht im Steuerrecht und im Strafrecht absolvieren. Wählen Sie Ihre ...
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30.05.2022 · Nachricht aus PStR · BFH
Das FA übt sein Auswahlermessen fehlerhaft aus, wenn es ohne Begründung nur den Arbeitgeber für LoSt in Haftung nimmt, obwohl nach den
Umständen auch eine Geschäftsführer-Haftung nach § 69 AO in Betracht kommt. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (2.9.21, VI R 47/18, Abruf-Nr. 226459 ).
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30.05.2022 · Fachbeitrag aus PStR · Zwangsgeld
Der Steuerpflichtige genügt der Abgabepflicht nicht dadurch, dass er der Finanzbehörde formlos mitteilt, es seien für den „ruhenden“ Geschäftsbetrieb keine Einkünfte angefallen. Steuerrelevante Vorgänge sind der
Finanzbehörde nicht durch formlose Mitteilungen, sondern im Rahmen von Steuererklärungen anzuzeigen; ggf. sind sog. Nullmeldungen bzw. -erklärungen abzugeben. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden.
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20.05.2022 · Nachricht aus PStR · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
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17.05.2022 · Nachricht aus PStR · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Steuerstrafrecht eine neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten
Webel, LL. M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige schon zu spät ist.
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