Manche alternative Heilmethoden erfordern eine aufwendige Anamnese. Für die Homöopathie sieht die GOÄ dafür die Nr. 30 für eine Erstanamnese und die Nr. 31 für eine Folgeanamnese vor. Andere aufwendige Anamnesen für alternative Heilmethoden sind in der GOÄ nicht abgebildet. Grundsätzlich sieht die GOÄ ja für Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht enthalten sind, die Analogabrechnung vor. Bisher ist die Analogabrechnung der Nr. 30 GOÄ gerichtlich nur für die Schmerztherapie erlaubt. Und doch ...
Aus zahlreichen Arztpraxen erreichen uns regelmäßig Fragen zur Abrechnung von Infusionen nach der GOÄ. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Regelungen und enthält eine Checkliste für die korrekte ...
Das Porto der Deutschen Post im Jahr 2024 beträgt u. a. 0,85 Euro für einen Standardbrief (bis 20 g), 1,00 Euro für einen Kompaktbrief (bis 50 g) und 1,60 Euro für einen Großbrief (bis 500 g, siehe iww.
Gerne machen wir Sie auf die neue Webinarreihe zur Abrechnung in der Hausarztpraxis aufmerksam. Dieses Angebot stellt eine weitere Möglichkeit dar, zu relevanten Fragen und Neuerungen bei der Abrechnung nach EBM und GOÄ auf dem Laufenden zu bleiben – und zwar auf kurzweilige Art und Weise! Zudem können Sie im Vorfeld der vier Live-Veranstaltungen jeweils Ihre konkreten Abrechnungsfragen stellen.
Für die Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz gab es bereits seit dem 30.11.2022 Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK). Diese waren für die PKV jedoch nicht bindend und haben zu ...
Frage: „Wir haben einige gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten), die nach einer Magen-Bypass-OP in unsere Praxis kommen und eine Laborkontrolle mit einer großen Anzahl von Laborparametern wünschen, wie z.
Neu! Aktuelle EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Frage: „Ist es erlaubt, bei einem Privatpatienten die Leistung nach Nr. 3500 GOÄ (Blut im Stuhl) abzurechnen, wenn der Patient einen iFOBT in der Praxis abgibt und dieser dann zur Untersuchung ins Labor geschickt wird?“