Beruf und familiäre Pflege konnte bisher von vielen Arbeitnehmern nur schwer vereinbart werden. Das am 1.1.12 in Kraft getretene Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) verbessert diese Situation erheblich. Zu dessen lohnsteuerrechtlichen Konsequenzen hat das BMF kürzlich ausführlich Stellung genommen (BMF 23.5.12, IV C 5 - S 1901/11/10005, BStB I 12, 617).
Obwohl die staatlich garantierten Vergütungen der Netzbetreiber in den letzten Jahren gesunken sind, ist der Betrieb von Fotovoltaikanlagen nicht zuletzt wegen der stark zurückgegangenen Anschaffungskosten weiterhin ...
Der BFH hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG n.F.) geltend machen wollen, erleichtert. Hiernach setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nach einer ...
Die Lebensführung des Steuerpflichtigen am Beschäftigungsort ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unerheblich. Die doppelte Haushaltsführung ist deshalb auch dann beruflich veranlasst, wenn der Steuerpflichtige den Zweithaushalt am Beschäftigungsort in einer Wohngemeinschaft einrichtet. Erst wenn sich der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlagert und die Wohnung dort zum Ort der eigentlichen Haushaltsführung wird, entfällt deren berufliche Veranlassung als Wohnung am ...
Verpflichtet sich eine Kapitalgesellschaft durch einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) ihren ganzen Gewinn an ihren Organträger abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen dem ...
Das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der ab dem Jahr 2008 teilweise erheblich geänderten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zinsen und Mieten (1 BvL 8/12) ...
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Der 12. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 16. Mai 2012 (Az. 12 K 1280/08 E) entschieden, dass eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu sonstigen Einkünften führt, die nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) EStG zu 50% der Besteuerung unterliegen.