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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Sanierungsklausel: Nichtigkeitsklage zu spät erhoben

    | Aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission vom 26.1.11 dürfen deutsche Finanzämter die Sanierungsklausel grundsätzlich nicht mehr anwenden, da sie eine unionsrechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt. Gegen diesen Beschluss hatte die Bundesregierung Klage erhoben – wie sich jetzt herausgestellt hat, aber nicht fristgerecht. Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage abgewiesen, da sie einen Tag nach Ablauf der Klagefrist eingereicht wurde (Gericht der Europäischen Union vom 18.12.12, T-205/11). |

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