In der zweiten Folge des Sommerspecials nehmen Dietrich Loll und Steffen Pasler die EU-Entgelttransparenzrichtlinie unter die Lupe. Obwohl Deutschland die Umsetzungsfrist teils schleifen ließ, hat die Richtlinie bereits jetzt massive Auswirkungen auf private Arbeitgeber. Die Experten erläutern, warum das Gehaltsgeheimnis in Arbeitsverträgen ausgedient hat, welche Lohnbestandteile wirklich zum „Entgelt“ zählen und warum eine saubere Dokumentation bei Neueinstellungen ab sofort über Erfolg oder Niederlage ...
Das FG Düsseldorf (21.1.26, 9 K 1503/24 E,F) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen ...
In einem Gerichtsbescheid vom 15.1.26 (11 K 2249/25, Rev. BFH VIII R 2/26) hat sich das FG Köln zur Ausübung des Ermessens bei einer Vorabanforderung nach § 149 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 Buchst. d AO geäußert.
Laut einer Entscheidung des FG Köln (27.8.25, 9 K 2082/23; NZB. BFH V B 98/25) erbringt ein Zwischenhändler ausschließlich eine Vermittlungsleistung an den Veranstalter, wenn er die Eintrittsberechtigungen im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Diese Vermittlungsleistung unterliegt dem Regelsteuersatz. Der ermäßigte Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG für eine Eintrittsberechtigung findet auf die Vermittlungsleistung keine Anwendung.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich ...