Wird bei einem Anteilstausch eine Barzahlung geleistet, so gilt diese grundsätzlich als Kapitalertrag und ist sofort zu besteuern. Diese Regelung des § 20 Abs. 4a S. 2 EStG, die mitunter viele Anleger überrascht, ist vom BFH im Jahre 2022 allerdings eingeschränkt worden. Das BMF verfügt nun die Anwendung des Urteils mitsamt einer erfreulichen Vereinfachungsregelung. Da für die Kreditinstitute noch eine Übergangsregelung gilt, sollten Anleger die Abrechnungen ihrer Bank genau prüfen und zu viel gezahlte ...
Dass es sich bei der Organschaft um ein Rechtsinstitut mit strengen Formanforderungen handelt, hat der BFH jüngst in einer Entscheidung erneut bestätigt (BFH 3.5.23, I R 7/20, Abruf-Nr. 236253 ). In diesem Fall hatte ...
Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.7.23 (II R 35/21) entschieden, dass ein für Zwecke der Schenkungsteuer gesondert festgestellter Grundbesitzwert für alle Schenkungsteuerbescheide bindend ist, bei denen er in die ...
Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes kann zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos genutzt werden. Das heißt, die Einzahlung einer Abfindung in ein Zeitwertkonto kann nach § 3 Nr. 53 EStG lohnsteuerfrei erfolgen (BFH 3.5.23, IX R 25/21).
Betriebskantinen bieten in umsatzsteuerlicher Hinsicht besondere Herausforderungen. Denn üblicherweise sind die von den Mitarbeitern gezahlten Entgelte für die Speisen nicht kostendeckend, sodass es eines Zuschusses ...
Die beabsichtigte Anschaffung eines Luxus-Kfz im Ausland ist nicht betrieblich veranlasst, wenn nicht festgestellt werden kann, dass diese Anschaffung – wie behauptet – der erste Schritt zu einer grundlegenden ...
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Bekanntlich können Investitionsabzugsbeträge nur in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, in denen der Gewinn 200.000 EUR nicht überschreitet (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Maßgebender Gewinn im Sinne dieser Vorschrift ist nach Auffassung der Finanzverwaltung der Betrag, der ohne Berücksichtigung von Abzügen und Hinzurechnungen gemäß § 7g Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 EStG der Besteuerung zugrunde zu legen ist (BMF 15.6.22, IV C 6-S 2139-b/21/10001 :001, BStBl I 22, 945, Tz. 13). Außerbilanzielle ...