Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen entwickeln sich rasant weiter – und mit dem Omnibus-Gesetzentwurf steht bereits die nächste große Veränderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung bevor.
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Informationen zu ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über die neuesten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Besondere Schwerpunkte sind die Gesetzesänderung zum ...
Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt. Dementsprechend kommt auch keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden in Betracht. Der Umstand, dass der Zentralregulierer den Anschlusskunden Boni zahlt, die er zuvor von den Warenlieferanten in gleicher Höhe erhalten hat, führt zu keiner anderen ...
Für einen Pick-up im Betriebsvermögen ist ein Privatanteil nach der 1 %-Regelung zu versteuern, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Das gilt laut BFH selbst dann, wenn sich im Privatvermögen ein oder sogar mehrere ...
Die Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG ist regelmäßig eine besondere Herausforderung für den steuerlichen Berater. Nicht nur, dass mehrere Wirtschaftsjahre angesprochen werden, auch die Möglichkeit der ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Grundsätzlich ist die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gewerbesteuerfrei. In besonderen Fällen – nämlich soweit keine natürliche Person unmittelbar beteiligter Mitunternehmer ist – gilt dies allerdings nicht (§ 7 S. 2 Nr. 2 GewStG). In komplizierten Gestaltungen – z. B. bei mehrstöckigen Personengesellschaften mit atypischen Unterbeteiligungen etc. – kann man hier schnell in die Falle tappen und stille Reserven werden der Gewerbesteuer unterworfen. Diese Erfahrung musste auch eine KG ...