Der Bundesfinanzhof hat gestern taufrisch über die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“ entschieden, bekanntlich einem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (Rechtslage vor 2012; BFH 16.4.14, I R 2/12).
Der Bundesfinanzhof hat brandaktuell entschieden, dass die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für einen Treppenlift nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines ...
Mit Urteil vom 16. Januar 2014 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass zur Identifizierung einer abgerechneten Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen werden kann, ohne dass diese Unterlagen ...
Die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) oder – im Einzelfall – ein leitender Angestellter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als abhängig beschäftigt oder selbstständig gilt, wird seit langem diskutiert und häufig vor den Sozialgerichten ausgestritten. Für den Betroffenen ist die Entscheidung von großer Bedeutung: Gilt er nämlich als Beschäftigter im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV, führt dies in der Regel zur Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und ...
Auch im letzten Quartal des Jahres 2013 haben wieder zahlreiche interessante Entscheidungen der Finanzgerichte die Entwicklung des Steuerrechts vorangetrieben. Betroffen sind sowohl verfahrensrechtlich als auch ...
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung handelt es sich bei dem mit dem entgeltlichen Erwerb einer Konzession für Personen- oder Güterverkehr verbundenen wirtschaftlichen Vorteil um ein aktivierungspflichtiges ...
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Hat ein Steuerpflichtiger erhebliche als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt und somit „steuerlich gerettet“ werden (FG Saarland 6.8.13, 1 K 1308/12, Rev. BFH: VI R 68/13).