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  • 26.10.2013 · Fachbeitrag · Gesellschafter-Geschäftsführer

    Unbestimmte Regelungen zur Kürzung des Tantiemeanspruchs

    | Soll der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Gewinntantieme erhalten, ist bei der Abfassung der Vereinbarung höchste Vorsicht geboten. Wie das Finanzgericht Sachsen-Anhalt nämlich jüngst entschieden hat, können unbestimmte Regelungen zur Kürzung des Tantiemeanspruchs zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen (FG Sachsen-Anhalt 13.3.13, 3 K 309/09, Abruf-Nr. 133031 ). |

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