Der BFH (13.12.23, VI R 30/21) hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob die Zweitwohnungsteuer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den beschränkt abziehbaren Unterkunftskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG gehört oder als sonstige notwendige Mehraufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar ist. Der folgende praktische Fall zeigt die Konsequenzen dieser Entscheidung im Detail auf..
Zwecks Trennung von Eigentum und Fruchtziehungsrecht wird bei Immobilienvermögen – insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – regelmäßig ein Nießbrauchrecht bestellt. Während dem Nießbraucher die ...
Die Praxis lehrt uns, dass sich Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oftmals über Jahre hinziehen können. Gerät man jedoch in einen Konflikt, den die Finanzverwaltung „anzettelt“, weil sie sich intern ...
Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ist in der Tourismusbranche von großer Bedeutung. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift in Bezug auf die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende dar (BFH 17.8.23, III R 59/20).
Der BFH hatte sich jüngst mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Personengesellschaft, die mit dem Ziel gegründet wurde, ein Wirtschaftsgut zu übernehmen und dieses durch Verkauf der Mitunternehmeranteile weiter zu ...
Die Zahlung von Handgeldern an Lizenzspieler, um diese zu einer Vertragsunterzeichnung zu bewegen, ist mittlerweile gängige Praxis im Profifußball. Über die bilanzielle Behandlung solcher Handgeldzahlungen hatte das ...
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Die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG hat sich zu einem ständigen Brennpunkt in der steuerlichen Gestaltungsberatung entwickelt. Der folgende praktische Fall stellt die jüngsten Rechtsentwicklungen im Rahmen dieser Vorschrift in Bezug auf den Erhalt einer Haftungsvergütung ohne Beteiligung an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft dar.