Der BFH hatte bereits 2019 in gleich sieben Fällen zur grunderwerbsteuerlichen Konzernbefreiung nach § 6a GrEStG entschieden und legte die Konzernklausel extensiv zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Die Finanzverwaltung folgte diesen Entscheidungen zwar zähneknirschend (Ländererlasse vom 22.9.20, BStBl I 20, 960; 25.5.23, BStBl I 23, 995), allerdings versagte sie – entgegen der h. M. in der Literatur – die Anwendung der grunderwerbsteuerlichen Konzernbefreiung für den in der Praxis bedeutsamen Fall ...
Durch das JStG 2024 wurde § 6 Abs. 5 S. 3 EStG um eine Neuregelung in Nr. 4 der Vorschrift ergänzt. Diese ermöglicht die buchwertneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen ...
Viele mittelständische GmbHs haben in der Vergangenheit für ihre Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Pensionszusage eingerichtet. Und für viele dieser ...
Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen stellt für immobilienverwaltende Kapitalgesellschaften und andere gewerbliche Vermieter eine bedeutende Vergünstigung dar. Insbesondere im ersten Jahr der ...
Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer nur zu, soweit er die zu beurteilende Eingangsleistung für seine besteuerten Umsätze verwendet. In jüngerer Zeit häufen sich Entscheidungen, in denen EuGH oder BFH den ...
Wie gewohnt haben wir auch aus den im vierten Quartal 2024 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und um erste Hinweise für die Gestaltungs- und ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Mit dem am 6.12.24 in Kraft getretenen JStG 2024 (BGBl I 24, Nr. 387) wurden verschiedene Vorschriften im UmwStG neu gefasst. Betroffen von diesen Änderungen ist auch die (Rück-)Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft oder in ein Einzelunternehmen. Eine solche Umwandlung kann – unter Beachtung der fiktiven Ausschüttung und Besteuerung der thesaurierten Gewinne nach § 7 UmwStG – grundsätzlich unter Fortführung der Buchwerte und damit ohne Auflösung stiller Reserven vollzogen werden. Dennoch ...