Die Finanzverwaltung hat jüngst die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software von Computern auf lediglich ein Jahr verkürzt. Dies bietet nicht nur Steuervorteile bei Neuinvestitionen. Auch bei bereits erfolgten Anschaffungen aus den Jahren bis einschließlich 2020 ist es möglich, im Jahr 2021 den Sofortabzug zu beanspruchen. Doch wann ist dieser sinnvoll?
Das „Managermodell“ ist ein beliebtes Gestaltungsmittel, um leitende Angestellte an das Unternehmen zu binden und sie durch die vorübergehende Einräumung einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung am Gewinn ...
Wer ein Grundstück veräußert, das seit Generationen vermietet ist und nicht eigengewerblich genutzt wird, denkt in aller Regel nicht daran, dass die Veräußerung ertragsteuerliche Konsequenzen haben kann.
In der Praxis erlebt die vermögensverwaltende GmbH aktuell eine Renaissance. In der letzten Ausgabe hatten wir bereits dargestellt, wie sich mit dem „Holdingmodell“ und der Ausnutzung des Konzernprivilegs hier zusätzliche Gestaltungsoptionen nutzen lassen, wenn sichergestellt ist, dass die übernehmende Gesellschaft mit der Einbringung unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt. Doch auch bei Minderheitsbeteiligungen lässt sich das gewünschte steuerliche Ergebnis erreichen. Als ...
Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile kann bekanntlich nach § 20 UmwStG auf Antrag steuerneutral gestaltet werden.
Auch für das vierte Quartal 2020 haben wir für Sie wieder die jüngst ergangenen FG-Urteile gesichtet, die besonders praxisrelevanten Entscheidungen herausgefiltert und um erste Gestaltungshinweise ergänzt.
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In der Gestaltungspraxis erlebt die vermögensverwaltende GmbH aktuell eine Renaissance, wobei nur die thesaurierende GmbH entscheidende steuerliche Vorteile generieren kann (zur vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH siehe ausführlich Seiler, GStB 20, 247). Verfeinern lässt sich dieses Gestaltungsmodell noch, wenn man eine klassische Holdingkonzeption etabliert, um zusätzlich in den Genuss des steuerlichen Konzernprivilegs des § 8b KStG zu gelangen.