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  • · Fachbeitrag · Kapitalanlage/Investmentsteuerrecht

    100.000 EUR-Freibetrag mehrfach nutzen und durch gezielte Übertragungen effektiv Steuern sparen

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Mit dem Investmentsteuergesetz 2018 (BGBl I, 1730) wurde die Besteuerung von Anlagen in Investmentfonds grundlegend geändert. Der Bestandsschutz für vor 2009 gekaufte Fondsanteile ist ab dem Jahr 2018 entfallen, jedoch steht jedem Steuerpflichtigen ein personengebundener Freibetrag von 100.000 EUR zu. Dieser Freibetrag lässt sich nicht unmittelbar auf andere Personen wie Ehepartner oder Kinder übertragen, doch es gibt Wege, den Freibetrag mehrfach nutzbar zu machen und dadurch die Steuerlast spürbar zu senken. |

    1. Grundlegende Auswirkungen durch die Reform zum 1.1.18

    Die Investmentsteuerreform brachte drei wesentliche Änderungen:

     

    • 1. Besteuerung auf Fondsebene: Ab dem 1.1.18 erfolgt eine Besteuerung direkt auf Fondsebene. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wurde eine sog. Teilfreistellung eingeführt ‒ vergleichbar mit dem sog. Teileinkünfteverfahren. Die Höhe der Freistellung hängt von der Art des Investmentfonds ab (z. B. Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds).
         

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