· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Rettung vergessener Feststellungen des steuerlichen Einlagekontos
von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf
| Der BFH hat mit seinem brandaktuellen Urteil vom 25.2.25 (VIII R 41/23, Abruf-Nr. 248226 ) eine interessante Möglichkeit geschaffen, Gesellschaftereinlagen, für die eine Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos materiell unzutreffend unterblieben ist, nachträglich wieder in steuerliches Einlagekonto oder steuerlich vergleichbare Beträge (Stammkapital ohne Feststellung eines Sonderausweises i. S. d. § 28 KStG) überzuleiten. Wie Sie als Steuerberater diese „Rettungsmaßnahmen“ bei vergessenen Einlagefeststellungen in der Praxis konkret umsetzen, wird nachfolgend dargestellt. |
1. Funktion des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises
Die Besteuerung von Kapitalauskehrungen einer GmbH richtet sich bei einem i. S. d. § 17 EStG beteiligten Gesellschafter
- nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG, soweit von der Gesellschaft erwirtschaftete Gewinne ausgeschüttet werden und
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