Eine Abmahnung wegen Zahlungsverzug ist vor der Kündigung wegen Zahlungsverzug ausnahmsweise nach Treu und Glauben geboten, wenn sich dem Vermieter die Erkenntnis aufdrängen muss, dass der Zahlungsrückstand nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters
beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen bzw. auf einer bestehenden Unsicherheit bezüglich des Empfängers der Miete oder des Zahlungswegs.
Ist der mit der Zuwendung verfolgte Zweck erreicht worden und nur die Erwartung des Zuwendenden, im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft am Vermögensgegenstand zu partizipieren, enttäuscht worden, richtet sich der ...
In einer höheren Instanz ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn ...
Ist die mit der Klage des Versicherungsnehmers geltend gemachte Schadenersatzforderung nach Rechtshängigkeit entweder infolge einer Abtretung oder infolge einer Legalzession auf den Versicherer übergegangen und fällt der Versicherungsnehmer nach dem Forderungsübergang in Insolvenz, ist der Insolvenzverwalter befugt, den unterbrochenen Rechtsstreit aufzunehmen und die Forderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
In „Massenverfahren“ führen – jedenfalls bei Personenidentität auf Kläger- oder Beklagtenseite – Verzögerungen, die durch die Überlänge eines Pilotverfahrens begründet sind, in den davon abhängigen, ...
Ein Käufer, der die vereinbarte Vorauszahlung auf den Kaufpreis trotz Rechnung und Mahnung nicht leistet, worauf die von ihm vorzunehmende Abholung der Kaufsache Zug um Zug gegen Zahlung des Restkaufpreises scheitert, ...
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Hat der Pflichtteilsberechtigte, der mit einem Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs bedacht ist, das Vermächtnis angenommen, stehen ihm keine auf § 2314 BGB gestützten Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche zu, da endgültig feststeht, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht mehr besteht.