Der Gläubiger muss beweisen, dass die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch eine mit ihm getroffene Ratenzahlungsvereinbarung nachträglich entfallen ist (BGH 6.12.12, IX ZR 3/12, Abruf-Nr. 130317 ).
Mit Urteil vom 10.1.13 (IX ZR 13/12, Abruf-Nr. 130315 ) hat der BGH jetzte entschieden: Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist ...
Wenn ein Betriebskostenguthaben verspätet an den Mieter ausbezahlt wird, weil der Vermieter mit der Verpflichtung auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten ist, ergibt sich ein Anspruch auf ...
Mit Urteil vom 12.12.12 (VIII ZR 264/12, Abruf-Nr. 130227 ) hat der BGH entschieden: Der Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung einzelner Positionen vorbehalten, soweit er ohne Verschulden an einer rechtzeitigen Abrechnung gehindert ist.
Die gesetzliche Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Verwertung sicherungshalber abgetretener Forderungen des Schuldners schließt die Möglichkeit ein, Dritten eine Einziehungsermächtigung zu erteilen (BGH 18.10.
Werden vor dem gesetzlichen Dreimonatszeitraum Deckungshandlungen des Insolvenzschuldners gegenüber einer ihm nahestehenden Person angefochten, braucht der Anfechtungsgegner nicht zu beweisen, dass ihm ein Vorsatz des ...
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Die Gesamtschuld ist die häufigste Form der Schuldnermehrheit. Nach
§ 421 BGB ist sie gegeben, wenn mehrere Schuldner eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger die Leistung aber nur einmal zu fordern berechtigt ist. Der Gläubiger kann die Leistung nach seinem Belieben von jedem Schuldner ganz oder zum Teil fordern. Er kann sich also unter mehreren Schuldnern den Leistungsfähigsten aussuchen. Das hat enorme Vorteile.