Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist abzulehnen, wenn der Antragsteller seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt und entgegen § 13 Abs. 1 S. 3 InsO kein Verzeichnis der Gläubiger und ihrer Forderungen vorgelegt wird, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit nach § 13 Abs. 1 S. 7 InsO erklärt worden ist.
Inwieweit die Reise mangelhaft war und sich der Reisepreis infolgedessen mindert, kann bei einer Kreuzfahrt nicht schematisch aufgrund eines für jeden Reisetag anzusetzenden gleichen Bruchteils des Reisepreises ...
Ein Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne enthält in der Regel die stillschweigende Vereinbarung, dass die Begleichung der betroffenen Forderung für die Dauer der Erstattung des Gutachtens weder gerichtlich ...
Eine Vertragspartei handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie sich auf die Zurechnung von Wissen eines Vertreters ihres Geschäftspartners nach § 166 Abs. 1 BGB beruft, obwohl sie wusste oder damit rechnen musste, dass der Vertreter sein Wissen dem Geschäftspartner vorenthalten würde (BGH 19.3.13, XI ZR 46/11, Abruf-Nr. 131616 ).
1.Die insolvenzrechtliche Privilegierung der deliktischen Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO umfasst auch bei deren Durchsetzung entstandene Kosten und Auslagen (hier: Vollstreckungsversuche des titulierten ...
Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine ...
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Endlich hat das 2. KostRMoG am 27.6.13 den Bundestag und am 5.7.13 auch den Bundesrat passiert. Die Änderungen aller Kostengesetze wird voraussichtlich am 31.7.13 im BGBl. bekannt gemacht und dann wohl am 1.8.