Eine Klausel in AGB (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadenersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden (BGH 29.5.13, VIII ZR 174/12, Abruf-Nr. 131797 ).
Wer nach der anwaltlichem Geltendmachung eines Anspruchs diesen zwar mündlich anerkennt, ohne ihn in der Folge aber zu erfüllen, gibt Anlass zur Klageerhebung und kann sich nicht mehr auf ein sofortiges Anerkenntnis ...
Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger die zunächst aufgegebene Sicherheit später zurückerwirbt oder neu begründet (BGH 4.6.13, XI ZR 505/11, Abruf-Nr. 132128 ).
Ob in Fällen des Pkw-Verkaufs auf ein beschreibendes Inserat von der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszugehen ist, ergibt sich aus einer vorzunehmenden Würdigung der Gesamtumstände.
Zum 1.7.13 ist der Basiszinssatz von zuletzt -0,13 Prozent auf jetzt -0,38 Prozent weiter gesunken. Da der gesetzliche Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB für den Verbraucher 5 Prozentpunkte und nach § 288 Abs.
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Eine Skontovereinbarung bezieht sich, sofern keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde, auf den entsprechenden Rechnungsbetrag und nicht auf den Leistungsstand allgemein.