Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGB II, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II auf den Sozialleistungsträger über.
Der Kauf von Fahrzeugen wird regelmäßig finanziert, wobei der Fahrzeugkäufer oft auch den Darlehensvertrag vermittelt. Entwickeln sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers und Darlehensnehmers anders als ...
Wer einen von ihm als Empfangsvorrichtung genutzten Briefkasten durch technische Eingriffe – etwa einem Verkleben der zum Einwurf dienenden Klappe mit Silikon – dauerhaft außer Betrieb zu setzen sucht, ohne diese ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können im Verhältnis zu einem Unternehmen auch dann wirksam in den Vertrag einbezogen sein, wenn der Verwender diese zwar in seinem schriftlichen Angebotsschreiben nicht wiedergegeben oder diesem beigefügt hat, aber das Angebotsschreiben einen deutlichen Hinweis auf deren Geltung und die Adresse im Internet erhalten hat, unter der die AGB abrufbar sind.
Vereinbart ein Schuldner mit seinem Drittschuldner, dass eine Zahlung auf ein treuhänderisch geführtes Fremdkonto einer Anwaltskanzlei geleistet wird, und vereinbaren der zahlungsunfähige Schuldner und der ...
Widerspricht in einem Eigenverwaltungsverfahren ausschließlich der Sachwalter der Feststellung einer titulierten Forderung zur Tabelle, ist er und nicht der eigenverwaltende Schuldner befugt, den Widerspruch durch ...
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Insolvenzanfechtungen sind nicht nur für den betroffenen Anfechtungsgegner, sondern auch für den Insolvenzverwalter und die hinter der Insolvenzmasse stehenden Gläubiger mit Risiken behaftet. Insoweit versuchen Insolvenzverwalter immer wieder, Anfechtungsprozesse unter Inanspruchnahme von PKH zu führen. Nach Auffassung der Rechtsprechung müssen sich allerdings leistungsfähige Großgläubiger, die von einer erfolgreichen Anfechtungsklage profitieren, an den Kosten der Prozessführung beteiligen oder diese ...