06.09.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
Der Schuldner hatte trotz der Aufforderung des Treuhänders keine Auskunft über seine Einkommensverhältnisse erteilt. Auch auf das Auskunftsverlangen des Insolvenzgerichtes ist er stumm geblieben. Daraufhin hat ihm das AG, bestätigt durch das LG, die Restschuldbefreiung versagt. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde hatte Erfolg, was hätte vermieden werden können. Das Einzige, was fehlte, war ein statthafter Versagungsantrag eines Gläubigers als Grundlage der weiteren Mitwirkungspflicht!
25.07.2011 · Fachbeitrag ·
Restschuldbefreiung
1.Zur Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen, gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur Arbeit suchend zu melden und laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss er sich selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße können 2 bis 3 Bewerbungen je Woche gelten, sofern entsprechende Stellen ...