Die Zahlungsunfähigkeit stellt nur ein Indiz für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners i. S. d. § 133 Abs. 1 InsO dar, wenn er seine Zahlungsunfähigkeit erkannt hat.
Gegen einen Dritten gerichtete Ansprüche, die unabhängig vom Insolvenz-verfahren in der Person des Insolvenzschuldners entstanden sind und nach Verfahrenseröffnung vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, ...
Oft gibt der Insolvenzverwalter das Einkommen und Vermögen aus einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners frei und verlangt nur die Abgabe der pfändbaren Beträge zur Insolvenzmasse. Nicht immer ist der ...
Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und weiß die Bank nichts vom Insolvenzverfahren, können Handlungen der Bank nach Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners, die sich nach objektivem Empfängerhorizont als vertragsgemäßes Verhalten im Rahmen des (erloschenen) Zahlungsdiensterahmenvertrags darstellen, nicht als konkludente Zustimmung zur Neubegründung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ausgelegt werden.
Am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten kann Akteneinsicht, wenn der Schuldner ihr (wie hier) nicht zustimmt, gemäß § 4 InsO i. V. m. § 299 Abs. 2 ZPO nur gewährt werden, wenn ein rechtliches Interesse ...
In den Zahlungen der Rechtsschutzversicherung kann keine Rechtshandlung des Schuldners gesehen werden. Es handelt sich um Handlungen des Rechtsschutzversicherers zwecks Erfüllung des Freistellungsanspruchs des ...
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Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche der Gläubiger gegen den Insolvenzschuldner geltend zu machen, die auf einer Verkürzung der Insolvenzmasse durch die Verschiebung von Vermögensbestandteilen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beruhen.