Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung
berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum.
War die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten einer Partei im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO notwendig, können die zu erstattenden Kosten bei der Vertretung der Partei vor dem Gericht an ihrem Sitz nicht auf ...
In der Rechtsschutzversicherung, in der die Deckung u. a. davon abhängt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (etwa § 18 Abs. 1 Buchst. b ARB 2010), ist wie im ...
Wer muss zahlen, wenn eine Person einen Vertrag unterzeichnet, mehrere Personen aber an der Leistung des Gläubigers partizipieren? Ist nur der Unterzeichner des Vertrags oder sind auch die sonstigen Begünstigten ...
Setzt der Ausgleichsanspruch wegen Verspätung des Flugs von mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit nach Art. 5, 6 und 7 FluggastrechteVO voraus, dass sich der Fluggast nach Art. 3 Abs. 2 Buchst.
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Verlangt der Erbe des Versicherungsnehmers vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten
Versicherungsleistung, muss er den fehlenden Rechtsgrund im Valuta-
verhältnis beweisen und hierzu eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den Versicherer widerlegen.