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  • 04.07.2023 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Verantwortlichkeit und Haftung des Notars bei der Firmenbestattung

    | Beurkundet ein Notar einen Geschäftsanteilskaufvertrag über den Verkauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen, die Geschäftsführerabberufung und -neubestellung sowie die Sitzverlegung und weiß er dabei, dass die bei diesen Beurkundungen beteiligten Personen mit der Übernahme der Gesellschaftsanteile und der Geschäftsführung den Zweck verfolgten, diese einer ordnungsgemäßen insolvenzrechtlichen Abwicklung zu entziehen, kann er sich der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 1 S. 1, Abs. 4 Nr. 1 InsO strafbar machen. |