Der Annahme, der Verbraucher sei zum Abschluss eines Vertrags durch eine sogenannte Haustürsituation nach § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB bestimmt worden, steht nicht entgegen, dass der Besuch des Vermittlers in der Privatwohnung des Verbrauchers aus Anlass eines kurze Zeit vorher bereits erklärten (hier: wegen Insolvenz der Gesellschaft gescheiterten) Beitritts des Verbrauchers zu einer anderen Anlagegesellschaft erfolgt ist, da es grundsätzlich auf den Anlass des Besuchs nicht ankommt (BGH 22.5.12, II ZR 14/10, ...
Der Mieter von Gewerberaum ersuchte den Vermieter schriftlich um eine Mietreduzierung um 10 Prozent zu einem näher beschriebenen Zeitpunkt. Alternativ bat er darum, von einer vertraglich vereinbarten Mieterhöhung ...
Detektivkosten sind allenfalls erstattungsfähig, sofern die Tätigkeit des Detektivs für das Gericht nachprüfbar umschrieben wird (OLG Köln 14.5.12, 17 W 75/12).
Urlaubsgeld fällt nicht in die Insolvenzmasse, soweit es den Rahmen des Üblichen in gleichartigen Unternehmen nicht übersteigt. Dies gilt auch, wenn das Urlaubsgeld in den vorgegebenen Grenzen eine erhebliche Höhe erreicht (BGH 26.4.12, IX ZB 239/10, Abruf-Nr. 121624 ).
Sind bleibende Ausgaben für vorsteuerabzugsberechtigte Prozessbevollmächtigte einer Partei in Form gezahlter Umsatzsteuer wegen der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs nicht gegeben, dürfen dem Mandanten als ...
Lässt sich ein Reisebüro im Rahmen seiner AGB das Recht einräumen, bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung des Reisepreises die Reise auf Kosten des Reisenden zu stornieren, benachteiligt diese Regelung den ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Bereiten Sie Ihre Mandanten proaktiv auf das neue Entgelttransparenzrecht vor – das Prozessrisiko ist bereits jetzt hoch! Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wo typische Fehler liegen und wie Unternehmen diese vermeiden. Mit Checklisten, Prüfschema, Musterformulierungen u. v. m.
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Ein Kernelement der Forderungsbeitreibung ist es, mit dem Schuldner schriftlich, fernmündlich oder persönlich Kontakt aufzunehmen, um eine gütliche Einigung über den Ausgleich der Außenstände erreichen zu können. Oft ist der Schuldner aber nicht zu erreichen, weil z.B. eine zustellungsfähige Anschrift nicht bekannt oder die bekannte Adresse nicht mehr aktuell ist. Das erschwert zwar das Beitreibungsverfahren, darf es aber im Ergebnis nicht unmöglich machen. Der folgende Beitrag zeigt daher, wie dem ...