08.04.2013 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien ist keine Kreditgewährung in Form eines entgeltlichen Zahlungsaufschubs. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Versicherungsnehmer (VN) nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zunächst eine Jahresprämie angeboten und ihm dann davon abweichend die Möglichkeit eingeräumt wird, eine unterjährige Zahlungsweise zu wählen oder ob von vornherein eine unterjährige Zahlungsperiode vorgesehen ist.
08.04.2013 · Fachbeitrag ·
Unterhaltsansprüche
Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer ...
08.04.2013 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ein Rechtsdienstleister, der damit wirbt, dass seine Leistungen nur im Erfolgsfall zu vergüten seien, kann sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung ...
08.04.2013 · Fachbeitrag ·
Schenkung
Das Widerrufsrecht des Schenkers wegen groben Undanks des Beschenkten knüpft an die Verletzung der Verpflichtung zu einer von Dankbarkeit geprägten Rücksichtnahme auf die Belange des Schenkers an, die dieser vom Beschenkten erwarten darf. Ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat, ist mittels Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
08.04.2013 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Ist bereits der Herstellungsanspruch aus § 249 Abs. 1 BGB auf Zahlung von Geld gerichtet, besteht für eine Anwendung von § 250 S. 1 BGB kein Raum, da es einer Umwandlung des Anspruchs auf Naturalrestitution in einen ...
28.03.2013 · Nachricht · Forderungsrecht
Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des ...
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19.03.2013 · Nachricht · Forderungsrecht
Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet auch die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz der vergeblichen Vertragskosten, wenn sie die als sicher erscheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende, in der Regel vorsätzliche Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer tatsächlich nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft (BGH 9.11.2012, V ZR 182/11, Abruf-Nr. 130393 ).
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