Mit Beschluss vom 9.7.14 (VII ZB 14/14, Abruf-Nr. 142467 ) hat der BGH entschieden: Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den Vergleichsbetrag beschränkt hätte ...
Mit Urteil vom 10.7.14 hat der BGH entschieden (VII ZR 67/13, Abruf-Nr. 142466 ): Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen ...
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der privaten Krankenversicherung besteht nicht für Personen, die Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten oder Siebten Kapitel des Zwölften Buches ...
Besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung nach § 14 UStG, kann der Leistungsempfänger das von ihm geschuldete Entgelt grundsätzlich nach § 273 Abs. 1 BGB zurückhalten, bis der Leistende ihm die Rechnung erteilt.
Eine beratende Bank muss Kunden aufgrund von Anlageberatungsverträgen ab dem 1.8.14 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufklären.
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Eine Verpflichtung des Leasingnehmers zum sogenannten Restwertausgleich in einem Leasingformular (AGB) ist wegen des einem Finanzierungsleasingvertrag tragend zugrunde liegenden Vollamortisationsprinzips auch in der Gestaltung der Restwertgarantie leasingtypisch und als solche rechtlich unbedenklich.