Sieht die Satzung einer GmbH eine Zwangseinziehung oder -abtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Einziehungs- oder Abtretungsbeschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst mittels Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO aufgrund eines nicht rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat.
Ein komplexer Dauerschaden (Knieinstabilität in mehreren Ebenen) erfordert im Zweifel den Einsatz vielfältiger Trainingsmethoden, denen oft nur durch den Besuch eines angemessen ausgestatteten Fitnessstudios genügt ...
Nach Art. 7 Nr. 2 EuGVVO besteht ein Gerichtsstand der unerlaubten Handlung sowohl am – nach der EuGVVO autonom zu bestimmenden – Handlungs- als auch am Erfolgsort (EuGH 28.1.15, C-375/13). Zur Bestimmung braucht ...
Art. 10 Abs. 2 Buchst. g der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.08 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 2011/90/EU der Kommission vom 14.11.11 geänderten Fassung ist wie folgt auszulegen: Die Vorschrift verwehrt es, dass der effektive Jahreszins in einem Verbraucherkreditvertrag nicht durch einen einheitlichen Satz, sondern durch eine Marge zwischen einem Mindest- und einem Höchstsatz ausgedrückt ...
Bei der fiktiven Schadensberechnung ist für die Bemessung des Schadenersatzanspruchs materiell-rechtlich der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung, verfahrensrechtlich regelmäßig der Zeitpunkt der letzten ...
Auch Rechtsanwälte können in finanzielle Notlagen kommen. Wie in
anderen freien Berufe bringt dies aber nicht nur die Unannehmlichkeit mit sich, der Forderungseinziehung durch einen Dritten – peinlicherweise
sogar ...
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Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, die eine Mindestvergütung des Anwalts i. H. d. Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswerts um die Abfindung vorsieht.