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  • 26.05.2020 · Fachbeitrag · Schadenersatzrecht

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der fiktiven Schadensberechnung

    | Bei der fiktiven Schadensberechnung ist für die Bemessung des Schadenersatzanspruchs materiell-rechtlich der Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung, verfahrensrechtlich regelmäßig der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich. Unerheblich ist der Schädigungszeitpunkt. |