Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (VA) maßgebliche Ehezeit kann bei jahrelanger Aussetzung des Scheidungsverfahrens wegen Versöhnung der früheren Eheleute ausnahmsweise über den Zeitpunkt der Zustellung des ersten Scheidungsantrags hinaus bis zur Zustellung eines „erneuten Scheidungsantrags“ andauern (OLG Frankfurt 10.5.23, 4 UF 155/22, Abruf-Nr. 236953 ).
Das AG Wittenberg hat die Reise einer 15-Jährigen nach Russland ermöglicht und lässt die Erfahrungen dieser Reise am Maßstab des Kindeswohls die Risiken aufgrund des Ukraine-Krieges überwiegen.
Ehegatten können mit dem Ehevertrag die individuelle rechtliche Grundlage für ihre Ehe selbst festlegen. Der Ehevertrag, der „in guten Zeiten“ geschlossen wird, hilft später, Streit zu vermeiden.
Eine alleinerziehende Mutter hat für ihr Kind, das mittels einer offiziellen Samenspende nach dem Samenspenderregistergesetz (SaRegG) gezeugt worden ist, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (OVG Berlin-Brandenburg 10.8.23, OVG 6 B 15/22, OVG 6 B 16/22, OVG 6 B 17/22, Abruf-Nr. 236952 ).
Die Ersetzung einer Einwilligung hängt nicht davon ab, ob ohne Einbenennung das Kindeswohl gefährdet wird. Ist die Einbenennung erforderlich, muss das Familiengericht als mildere Maßnahme stets eine additive ...
Gem. § 1587 BGB findet zwischen geschiedenen Ehegatten ein Ausgleich von in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten nach dem VersAusglG statt, auch wenn ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung stirbt.
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