Der in einem Betreuungsverfahren mit der Bestellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sind diese Voraussetzungen nicht festgestellt oder sonst ersichtlich, hat das Gericht darzulegen, warum ausnahmsweise eine Begutachtung durch einen Sachverständigen mit einer anderen Qualifikation geboten erscheint (BGH 16.5.12, XII ZB 454/11).
Der Verfahrenspfleger hat die rechtlichen Interessen des Betreuten im Verfahren wahrzunehmen beziehungsweise zur Geltung zu bringen. Anders als der Betreuer ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betreuten.
Das OLG Hamm entschied über einen Fall, in dem Ehegatten anlässlich ihrer Ehescheidung vor dem 01.09.2009 die Durchführung des Versorgungsausgleichs bezüglich einer betrieblichen Zusatzversorgung des Ehemannes im ...
Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger und lebt in Deutschland. Seine Tochter lebt in Polen bei der Mutter, die von dem Kläger geschieden ist. Die Tochter studiert in Polen. Der Kläger begehrte Kindergeld. Hierauf hat er einen Anspruch, so das FG Münster (FG Münster 26.7.12, 4 K 3940/11 Kg).
Der V. Zivilsenat hat über die Revision von zwei beklagten Wohnungseigentümern entschieden, deren Mieterin in der Wohnung eine Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder betreibt. Auf die Klage einer ...
Ist der Beschwerdewert im Sinne des § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht, hat der in einem Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG tätige Rechtspfleger die eingelegte Beschwerde als Erinnerung auszulegen und sie bei ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
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Betreut die Ehefrau nach der Scheidung einer 20-jährigen Ehe vier aus der Ehe hervorgegangene Kinder, hat sie nach den Umständen des Einzelfalls einen anteiligen Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1570 Abs. 1 und 2 BGB – in Kombination mit einem teilweisen Aufstockungsunterhaltsanspruch aus § 1573 Abs. 2 BGB. Ihre Erwerbsobliegenheit ist mit 2/3 zu bemessen. Sie steht trotz des ergänzenden Aufstockungsunterhaltsanspruchs im gleichen Unterhaltsrang wie die jetzige Ehefrau des Unterhaltsschuldners, die ein ...