Es ist unzulässig, Plätze in (regulären) Kindergartengruppen für Kinder freizuhalten, die erst im Laufe des Kindergartenjahres altersmäßig einen Anspruch auf einen solchen Platz erwerben werden, und diese Plätze tatsächlich zunächst nicht zu besetzen, wenn Kinder, die altersmäßig bereits anspruchsberechtigt sind, Anspruch auf einen solchen Platz erheben.
Die fehlerhafte Subsumtion unter einen zutreffend gewählten Obersatz vermag die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde aus dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu rechtfertigen.
Der Anspruch nach § 1598a Abs. 1 BGB auf Einwilligung zu einer genetischen Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes ist bewusst niederschwellig ausgestaltet. Er gilt unbefristet und ist an keine ...
Folgeänderungen bei der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 7.5.13 (2 BvR 909/06; 2 BvR 1981/06; 2 BvR 288/07, Abruf-Nr. 131889 ) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von eingetragenen Lebenspartnern werden sorgfältig geprüft.
Der BGH hat die Frage beantwortet, ob die Eltern ohne zusätzliche Genehmigung durch das Familiengericht wirksam in eine notwendige nächtliche Fixierung ihres Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung ...
Verbringt ein Elternteil ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland, ist eine Entscheidung über den Antrag des zurückgelassenen Elternteils auf Übertragung des ...
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Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
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Einer erneuten Anhörung des Betroffenen bedarf es auch dann grundsätzlich nicht, wenn zunächst nur eine sogenannte Kontrollbetreuung angeordnet wurde und diese innerhalb von sechs Monaten erweitert worden ist (BGH 17.7.13, XII ZB 311/12, Abruf-Nr. 132652 ).