Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.
Eine einheitliche Grenze der zeitlichen Aufenthaltsdauer, bei deren Unterschreiten eine – annähernd gleichwertige – Haushaltsaufnahme generell zu verneinen wäre, besteht nicht (BFH 18.4.13, V R 41/11, Abruf-Nr.
Der BGH hat heute die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Elternunterhalts näher eingegrenzt und ihre Voraussetzungen bestimmt (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12).
Das FamG hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG eine Folgesache anhängig zu machen. Zur Vorbereitung eines Antrags muss den Ehegatten zusätzlich eine Woche zur Verfügung stehen (BGH 5.6.13, XII ZB 427/11).
Der Antragsgegnerin sind keine ehebedingten Nachteile entstanden. Ihr Krankheitsbild steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen. Dies gilt auch für ...
Kinder unter drei Jahren haben nach einer Eilentscheidung des VG Köln ab dem 1.8.13 einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz. Am 18.7.13, hat das Gericht in zwei Verfahren die Stadt Köln ...
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Bestimmen die Eheleute den Familiennamen eines Ehegatten als neuen Ehenamen, kann der andere Ehegatte seinen Geburtsnamen dem neuen Familiennamen voranstellen oder an diesen anfügen, § 1355 Abs. 4 BGB. Die Schreibweise des Familiennamens erfolgt mit einem Bindestrich zwischen Ehenamen und Geburtsnamen (Begleitnamen). Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist darin nicht zu sehen (KG Berlin 24.1.13, 1 W 734/11, NJW 13, 1891).