Eine einheitliche Grenze der zeitlichen Aufenthaltsdauer, bei deren Unterschreiten eine – annähernd gleichwertige – Haushaltsaufnahme generell zu verneinen wäre, besteht nicht (BFH 18.4.13, V R 41/11, Abruf-Nr. 132454 ).
Der BGH hat heute die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners im Rahmen des Elternunterhalts näher eingegrenzt und ihre Voraussetzungen bestimmt (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12).
Das FamG hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den beteiligten Ehegatten nach Zugang der Ladung möglich ist, unter Einhaltung der Zweiwochenfrist nach § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG eine Folgesache ...
Der Antragsgegnerin sind keine ehebedingten Nachteile entstanden. Ihr Krankheitsbild steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen. Dies gilt auch für die aufgetretenen Angstzustände und Belastungsstörungen der Antragstellerin. Eine psychische Erkrankung kann selbst, wenn sie durch eine Ehekrise ausgelöst worden ist, für sich genommen keinen ehebedingten Nachteil begründen (BGH 19.6.13, XII ZB 309/11, Abrufnummer 132203 ).
Kinder unter drei Jahren haben nach einer Eilentscheidung des VG Köln ab dem 1.8.13 einen Anspruch auf einen wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz. Am 18.7.13, hat das Gericht in zwei Verfahren die Stadt Köln ...
Bestimmen die Eheleute den Familiennamen eines Ehegatten als neuen Ehenamen, kann der andere Ehegatte seinen Geburtsnamen dem neuen Familiennamen voranstellen oder an diesen anfügen, § 1355 Abs. 4 BGB.
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Das Recht der Großeltern auf Beachtung ihrer nahen Verwandtenstellung bei der Auswahl des Vormunds umfasst grundsätzlich nicht die Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG (im Anschluss an BGH 2.2.11, XII ZB 241/09, Abruf-Nr. 110849 ).