22.07.2014 · Nachricht · Verwaltungsrecht
Das VG Minden hat eine Klage von Eltern gegen die Heranziehung zu Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflegeleistungen abgewiesen, die die Stadt Bielefeld als Jugendhilfeträger für ihren Sohn finanziert hatte. Die Kläger hatten geltend gemacht, insoweit mit Blick auf die gleichzeitige Betreuung ihrer Tochter in einer Kindertagesstätte einer anderen Kommune von der Beitragspflicht befreit zu sein (VG Minden 3.7.14, 5 K 3647/13, nicht rechtskräftig).
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21.07.2014 · Fachbeitrag ·
Familienversicherung
Ein umfassender Krankenversicherungsschutz ist wichtig. Deshalb müssen Anwälte die Mandanten darüber bei Trennung und Scheidung umfassend aufklären. Denn eine Familienversicherung erlischt bei einer Scheidung und ...
21.07.2014 · Fachbeitrag ·
Kindererziehungszeiten
Mit dem „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ vom 23.6.14 (BGBl. I S. 787) hat der Bundestag mit Wirkung zum 1.7.14 u.a. eine Verbesserung der sog. Mütterrente beschlossen.
21.07.2014 · Fachbeitrag ·
Betriebliches Anrecht
Ein betrieblich erworbenes Anrecht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, das noch vor dem Ende der Ehezeit in eine private Kapitalversicherung umgewandelt wird, ist insgesamt nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (BGH 06.11.13, XII ZB 22/13, FamRZ 14, 104, Abruf-Nr. 133890 ).
21.07.2014 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Die Form des § 127a BGB ersetzt bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt auch dann die notarielle Beurkundung, wenn die Vereinbarung in einem anderen Verfahren ...
21.07.2014 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
1) Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlichen hohen Aufwendungen, die ...
21.07.2014 · Fachbeitrag ·
§ 32 VersAusglG
§ 32 VersAusglG ist, sofern danach bei Anrechten aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eine Anpassung nach § 33 VersAusglG (Anpassung wegen Unterhalt) und nach § 37 VersAusglG (Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person) unterbleibt, mit dem GG vereinbar (BVerfG 6.5.14, 1 BvL 9/12; 1 BvR 1145/13, Abruf-Nr. 141980 ).