Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) kostenlos an.
Nach Ansicht des BGH kann der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
Die Mutterrolle und Verantwortung für ein Kind ist keine Garantie dafür, dass eine notorische Einbrecherin zukünftig keine Straftaten mehr begeht (AG München 11.6.15, 1034 Ls 468 Js 199228/14).
Der BGH hat Folgendes entschieden: Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, unberücksichtigt bleiben muss, weil es aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammt, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem Rang des § 1609 Nr. 2 BGB (BGH 1.10.14, XII ZB 185/13, FamRZ 14, 1987, Abruf-Nr. 172722).
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( ...
Der Bundesrat hat am 10. 7.15 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt (Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, ...
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