Für die Aufgabenbereiche „Eingehen von Verbindlichkeiten und für die Vertretung gegenüber Gerichten“, die in einer erteilten Vorsorgevollmacht ausgenommen worden sind, besteht keine Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung, sofern in Ansehung der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen kein konkreter Betreuungsbedarf festgestellt werden kann (BGH 1.4.15, XII ZB 29/15, Abruf.-Nr. 176637 ).
Die Kosten für die Betreuung eines zum Haushalt der Eltern gehörenden Kindes können nur steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Zahlungen nicht in bar, sondern auf ein Konto der Betreuungsperson erbracht wurden.
Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart, nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam (VGH Baden-Württemberg 21.5.15, 1 S 383/14, 1 S 403/14, 1 S 491/14, 1 S 556/14).
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In dem Fall einer zwölfjährigen Schülerin ist das Land NRW verpflichtet, eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer Schule in Kerkrade in den Niederlanden zu erteilen (VG Aachen 19.5.15, 9 K 2036/14).
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Wird einem Antrag auf anwaltliche Beratung nach dem Beratungshilfegesetz nicht in vollem Umfang entsprochen, muss hierüber grundsätzlich förmlich entschieden werden. Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG gen ügt es nicht, wenn das AG den Beratungshilfeantrag nach Erteilung mündlicher Hinweise durch den Rechtspfleger als erledigt erachtet, obwohl ausdrücklich eine anwaltliche Beratung gewünscht war. Zudem überdehnt die Verweisung auf die Beratungsstelle der ...