Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 FamFG gelten nicht für einen Muss-Beteiligten, der im ersten Rechtszug nicht als Beteiligter hinzugezogen worden und dem der instanzabschließende Beschluss nicht bekannt gegeben worden ist (BGH 15.2.17, XII ZB 405/16, Abruf-Nr. 192702 ).
In Nicht-Familiensachen kann das Erstgericht einer Beschwerde abhelfen. Der BGH hat erneut klargestellt, dass das Beschwerdegericht in der Sache entscheiden kann, wenn das AG kein Abhilfeverfahren durchgeführt hat.
Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in einem Drittstaat, der nicht Mitglied der EU ist (BVerG 6.3.17, 1 BvR 2740/16).
Das IWW Institut ermöglicht Ihnen, am 16.5.17 in einem 2,5-stündigen Webinar Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen. Die Familienrechts-Expertin RiOLG Eva Bode erläutert Ihnen das Wichtigste zum Unterhalt nicht privilegiert Volljähriger.
Der BGH hat aktuell entschieden, dass das Umgangsbestimmungsrecht ein selbstständiger Teil der Personensorge ist. Der Beitrag zeigt, welche Konsequenzen dies für die Praxis hat.
Ob die Kürzung einer laufenden Versorgung des Ausgleichspflichtigen durch den VA ausgesetzt werden kann, ist schwierig zu ermitteln, da dies mehrfach gestuft zu berechnen ist. Das OLG Hamm hat aktuell den Prüfungsgang ...
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Zahlt ein Ehegatte an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten Unterhalt, kann er diese Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Der Beitrag zeigt, welche ...