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  • 03.04.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Beschwerdefristen eines übergangenen Versorgungsträgers

    | Die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 2 FamFG gelten nicht für einen Muss-Beteiligten, der im ersten Rechtszug nicht als Beteiligter hinzugezogen worden und dem der instanzabschließende Beschluss nicht bekannt gegeben worden ist (BGH 15.2.17, XII ZB 405/16, Abruf-Nr. 192702 ). |