Eine einstweilige Anordnung in einer Gewaltschutzsache kann ergehen, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen gem. § 51 Abs. 1 S. 2 FamFG glaubhaft gemacht hat. Dies ist der Fall, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafürspricht, dass sich der Vorgang so abgespielt hat, wie von ihm vorgetragen (OLG Brandenburg 5.10.16, 10 UF 89/16, Abruf-Nr. 197774 197774 ).
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person ...
Wenn der Gesetzgeber einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag vorschreibt, muss er zusätzlich zu der schon jetzt bestehenden
Option, keinen Geschlechtseintrag vorzunehmen (§ 22 Abs. 3 PStG), die Möglichkeit schaffen, eine einheitliche positive Bezeichnung eines Geschlechts zu wählen, das nicht männlich oder weiblich ist (BVerfG 10.10.17, 1 BvR 2019/16, Abruf-Nr. 197770 ).
Eine Begrenzung des Verfahrenswerts für die Folgesache VA kommt auch bei einer Vielzahl von Anrechten nicht in Betracht. Diese und der damit verbundene hohe Verfahrenswert sind kein Grund, ihn anhand § 50 Abs.
Zum 1.1.18 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (DT). FK stellt Ihnen im Internet ( fk.iww.de ) unter der Rubrik „Downloads, Unterhaltstabellen“ kostenlos die von RiOLG Dr. Frank Bruske erweiterten Fassungen der ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.