Trennung und Scheidung führen bei den Ehepartnern regelmäßig u. a. zu erheblichem finanziellem Aufwand. Derartige Belastungen stellen sich nicht nur in Form erhöhter Kosten der getrennten Lebensführung und dem Verlust des Ehegattensplittings (§ 32a Abs. 5 EStG) ein; sie erwachsen auch aus Prozesskosten. Nachdem es in der Vergangenheit zumindest möglich war, einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend zu machen, hat der BFH nun entschieden, dass dies aufgrund des ab dem 1.1.13 geltenden § 33 Abs. 2 S. 4 ...
Der Wert eines Verfahrens auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting richtet sich nach dem Interesse des Antragstellers, das sich wiederum aus dem von ihm erwarteten Steuervorteil abzüglich des von ihm ...
Wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt, kann eine Betreuung nicht erforderlich sein, da sie ungeeignet ...
Hält ein Elternteil eine Umgangsvereinbarung nicht ein, kann dies unter Umständen teuer werden. Das hat das OLG Oldenburg in einem aktuellen Fall bestätigt (OLG Oldenburg, 29.9.17, 4 WF 151/17).
Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den anderen Elternteil auf teilweise Erstattung des an ein gemeinsames Kind gezahlten Unterhalts wird nicht ohne Weiteres dadurch ausgeschlossen, dass der Elternteil mit ...
Das OLG Frankfurt hat erneut klargestellt, dass ein Zwangsgeld gegen einen Ehegatten nur verhängt werden darf, wenn hinreichend deutlich gemacht wurde, welche Handlung er vornehmen soll und dass diese für die ...
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Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht (dazu Büte, FK 03, 132).