06.11.2017 · Nachricht · Adoption
Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat ausgesprochen, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“ (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1.10.17 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (AG Tempelhof-Kreuzberg, 4.10.17, 166A F 8790/16).
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06.11.2017 · Fachbeitrag ·
VKH
Dem Antragsteller eines Stufenantrags ist umfassend VKH für alle Stufen zu bewilligen. Die Bewilligung bezieht sich in der letzten Stufe aber nur auf die Anträge, die sich aus den in der ersten Stufe erhaltenen ...
06.11.2017 · Fachbeitrag ·
Abstammungsrecht
Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung steht neben der Mutter und dem Kind allein dem rechtlichen Vater zu. Eine Fälschung des Personenstandsregisters oder der Geburtsurkunde des ...
30.10.2017 · Fachbeitrag ·
Zuständigkeit
Der BGH hat aktuell erneut klargestellt, dass eine sonstige Familiensache i. S. v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG in vielen Fallgestaltungen vorliegen kann. Bei Ansprüchen zwischen (Schwieger-)Eltern und Ehepartnern ist das Tatbestandsmerkmal des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung“ weit auszulegen. Hierunter können auch Streitigkeiten zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind fallen. Dies hat der BGH vorliegend ...
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Beitrag
30.10.2017 · Fachbeitrag ·
Wechselseitige Anträge
Werden von den Beteiligten wechselseitige Anträge auf alleinige Überlassung derselben Ehewohnung für die Zeit des Getrenntlebens gestellt, werden die Werte von Antrag und Widerantrag nicht addiert. Es gilt nur der ...
19.10.2017 · Fachbeitrag ·
Namensrecht
Der Name – nur Schall und Rauch? Nein, wie Sie sicher wissen, spielt der Name bei Ehegatten eine große Rolle. Der Beitrag informiert Sie darüber, was namensrechtlich bei Ehegatten zulässig ist und was nicht.
19.10.2017 · Fachbeitrag ·
Fortsetzungsfeststellungsverfahren
Eine Behörde kann einen Fortsetzungsfeststellungsantrag gem. § 62 FamFG nicht erfolgreich stellen. Sie hat kein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Entscheidung sie in ihren Rechten verletzt hat. Auf einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) kann sich die Behörde nicht berufen (BGH 29.6.17, V ZB 84/17, Abruf-Nr. 196216 ).