Für den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache greift die Ausschlussfrist von 15 Monaten entsprechend, § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB. Sie beginnt mit dem Entstehen des Vergütungsanspruchs. Dieser entsteht, wenn der Verfahrensbeistand beginnt, seine Aufgaben wahrzunehmen. Zwar reicht allein die Entgegennahme des Bestellungsbeschlusses nicht aus. Es genügt aber für das Entstehen der Vergütungspauschale, dass der Verfahrensbeistand irgendwie im Kindesinteresse t ätig ...
Bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen wird der Ehegattenunterhalt auf der Basis des Halbteilungsgrundsatzes nach einer Quote des Einkommens des Verpflichteten bzw. nach einer Quote aus der Differenz der ...
Wird eine 14-jährige Schülerin während der Urlaubsabwesenheit ihrer
Eltern von ihrem Onkel betreut, der sie dabei in seiner Wohnung vergewaltigt, so begegnet es keinem Beweisverwertungsverbot, wenn ein mit dem ...
Kommunale Wahlbeamte stehen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei der zeitratierlichen Bewertung ihrer Versorgungsanrechte ist von einer Gesamtdienstzeit bis zum Ende der Wahlperiode auszugehen, die im Zeitpunkt der Entscheidung läuft. Hat sich die Dienstzeit nach Erlass der Entscheidung über den VA dadurch verlängert, dass der Beamte wiedergewählt worden ist, kann dies in einem Abänderungsverfahren erfasst werden. Dies geht aus zwei neuen Entscheidungen des BGH hervor.
Nachgezahlter laufender Arbeitslohn, den der Elterngeldberechtigte außerhalb der für die Bemessung des Elterngelds maßgeblichen 12 Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes (Bemessungszeitraum) „erarbeitet“ hat, ...
Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzlichen Vertretern ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrags bedarf es zur Vertretung des Kindes und für die Bekanntgabe ...
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Der BGH hat sich mit der Zulassung von Rechtsbeschwerden gegen Teile von Verbundentscheidungen befasst. Der Beitrag erläutert, wie es sich
zudem auswirkt, dass die einzelnen Familiensachen im Verbund verfahrensrechtlich eigenständig bleiben.